Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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Abs. 2 BetmG)183. Wichtige neue Datenquellen stellen z.B. das elektronische System zur Nachverfolgung nach Artikel 85 oder die vorgesehenen Berichterstattungen der Konzessionäre nach Artikel 56 oder der Kantone nach Artikel 87 Absatz 3 dar. Um aussagekräftige Daten aus Bevölkerung zu erhalten, insbesondere zu Bst. b und c, sollen entweder bestehenden Datenerhebungen erweitert werden oder eine cannabisspezifische Bevölkerungsumfrage geschaffen werden. Dadurch sollen Entwicklungen innerhalb besonders relevanter Zielgruppen (Jugendliche, problematisch Konsumierende) ausreichend erfasst werden. Die cannabisspezifische Bevölkerungsumfrage kann konzeptuell an der International Cannabis Policy Study anknüpfen, um auch die internationale Vergleichbarkeit zu erleichtern.184 Erhoben werden könnten unter anderen Daten zu:
- Verbreitung des Konsums, insbesondere des problematischen Konsums;
- Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen und sozialen Gruppen;
- Wissen und Wahrnehmung in der Bevölkerung zu Cannabis und seinen Risiken (insbesondere Jugendliche);
- Konsumkompetenzen, Konsummotive und risikoarmer Konsum;
- Wahrnehmung und Wirkung von Präventionsmassnahmen;
- Gesundheitliche und soziale Auswirkungen des Cannabiskonsums und Inanspruchnahme von Beratungen und Behandlungen;
- Auswirkungen auf Dritte (insbesondere Minderjährige);
- Angebot und Nachfrage Preiswahrnehmung, Qualitätswahrnehmung im legalen und illegalen Cannabismarkt;
- Sicherheit am Arbeitsplatz und im Strassenverkehr;
- Verstösse, Verzeigungen, Strafverfahren, Kontrollen.
Weiter definiert der Bundesrat die wesentlichen Massnahmen nach diesem Gesetz, deren Umsetzung nach Absatz 1 Buchstabe a beobachtet werden soll (Bst. b). Dies könnten insbesondere die Massnahmen betreffend den Jugendschutz wie Testkäufe, betreffend die Prävention und Schadenminderung im Bereich des Verkaufs, betreffend die Sicherstellung der Produktesicherheit, betreffend die Einhaltung des Werbeverbots und betreffend die Erreichung der Lenkungsziele sein. Der Bundesrat regelt zudem die Form, in der die statistischen Daten nach Absatz 4 dem Bund durch die Kantone zur Verfügung zu stellen sind (Bst. c). Damit wird gewährleistet, dass diese überhaupt kantonsübergreifend ausgewertet werden können. Im Ausführungsrecht
183 Z.B. Messung von Metaboliten im Abwasser via DroMedArio (www.bag.admin.ch > Das BAG > Ressortforschung und Evaluation > Forschung im BAG > Forschung nichtübertragbare Krankheiten (NCD) > DroMedArio), Studie zu Health Behaviour in School-aged Children (HBSC), die Schweizerische Gesundheitsbefragung (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Gesundheit > Erhebungen > Schweizerische Gesundheitsbefragung) oder die Erhebung Gesundheit und Lifestyle (www.bag.admin.ch > Das BAG > Ressortforschung & Evaluation > Forschung im BAG > Forschung Nichtübertragbare Krankheiten (NCD) > MonAM: Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten > Erhebung Gesundheit und Lifestyle).
184 International Cannabis Policy Study (ICPS), abrufbar unter: https://davidhammond.ca/projects/drugs-policy/illicit-drug-use-among-youth/