Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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Die Einführungskosten während den ersten drei Jahren sollen möglichst auch über die Vollzugsentschädigung finanziert werden. Der Bundesrat kann dazu den Anteil der Vollzugsentschädigung während dieser Zeit entsprechend anpassen. Mit zunehmender Etablierung des legalen Marktes bewegt sich der Anteil der Vollzugsentschädigung auf die geschätzte Bandbreite zu. Die folgenden Tabellen bieten einen indikativen Überblick über die geschätzten Ausgaben und Einnahmen. Tabelle 2: Ausgaben (in Mio. Franken)
Jährliche Ausga- Jährliche Ausga- Jährliche Ausga-
ben in den ben in den ben ab 4. Jahr
3 Jahren vor In- 3 Jahren nach nach Inkrafttre-
krafttreten Inkrafttreten ten Einführungskosten
Sachkosten 3,1 bis 4,1 0,9 bis 1,1
0,3 0,4 bis 1,3
Personalkosten
(1,5 FTE) (2,3 bis 7,4 FTE)
Wiederkehrende Kosten
Sachkosten 3,3 bis 4,5 3,3 bis 4,5 2,9 bis 4,5 2,9 bis 4,5 Personalkosten (16,2 bis 24,9 (16,2 bis 24,9 FTE) FTE) Total 3,4 bis 4,4* 7,5 bis 11,4 6,2 bis 9 * Die Summe der jährlichen Einführungskosten vor Inkrafttreten fällt aufgrund von Rundungen von Zahlen leicht anders aus als die oben im Lauftext erwähnten Zahlen.
Tabelle 3: Einnahmen (in Mio. Franken)
Jährliche Einnahmen Jährliche Einnahmen in den 3 J. nach IKT ab 4. J. nach IKT Einnahmen
Gebühren 0,6 bis 1,6 0,1 bis 0,3 Vollzugsentschädigung 6,9 bis 9,8 6,1 bis 8,7 Total 7,5 bis 11,4 6,2 bis 9