Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit des Vollzuges sieht der Vorentwurf die Möglichkeit vor, dass der Bund beispielsweise eine Koordinationsplattform schafft. Dadurch könnten Effizienzgewinne in der Umsetzung bestimmter Aufgaben erwartet werden, wie z.B. in der Standardisierung von Analysen. Der jährlich wiederkehrende Personalaufwand für die Koordination unter den Kantonen und mit dem Bund wird auf durchschnittlich 0,2 FTE pro Kanton (bzw. rund 1 Million Franken schweizweit) geschätzt.

6.2.2 Konzessionierung und Kontrolle von Konzessionären und von Anbau- und Herstellungsbetrieben

Die grössten Vollzugskosten der Kantone sind mit der Konzessionierung des Verkaufs und den Kontrollen der Verkaufsstellen sowie mit den Kontrollen der Produktesicherheit und -qualität verbunden. Diese werden von der RFA auf 600 000 bis 800 000 Franken geschätzt. Durch den Vorentwurf vorgeschrieben sind Testkäufe mit Minderjährigen zur Kontrolle der Einhaltung der Altersbeschränkung. Dabei regelt der Bundesrat die für die Durchführung von Testkäufen notwendigen Bestimmungen und kann damit Einfluss auf die Vollzugsaufwände in den Kantonen nehmen (vgl. Erläuterungen zu Art. 46 Abs. 5). Die Kantone verfügen jedoch bereits über Erfahrungen mit der Durchführung von Testkäufen im Bereich Alkohol und Tabakprodukte. Gemäss der RFA dürften die Testkäufe schweizweit zwischen 100 000 bis 400 000 Franken jährliche Personalkosten verursachen. Die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen durch die Konzessionäre wird zwischen 400 000 bis 1,6 Millionen Franken jährliche Personalkosten geschätzt.

6.2.3 Verstärkte Massnahmen zu Prävention, Schadenminderung und Behandlung

Im Zuge der Schaffung eines legalen Cannabismarktes wird davon ausgegangen, dass die zuständigen Behörden in den Kantonen die Massnahmen zu Prävention, Schadenminderung und Therapie verstärken, zumindest in den ersten Jahren. Gemäss Schätzungen der RFA wären aus Perspektive der öffentlichen Gesundheit Mehrausgaben in diesem Bereich von bis zu 30 Prozent bzw. von rund 9 Millionen Franken ideal. Es handelt sich dabei um indirekte Kosten. Direkte Kosten im Zuge des Gesetzes ergeben sich durch kantonale Informations- und Aufklärungsmassnahmen, welche auf 1,3 bis 2,6 Millionen Franken geschätzt werden und die in den ersten Jahren anfallen würden.

6.2.4 Strafverfolgung und Strafvollzug

Aufgrund fehlender Erfahrungen mit einem legalen Cannabismarkt sind belastbare Aussagen dazu, ob insgesamt der Vollzugsaufwand im Bereich Strafverfolgung und Strafvollzug zu- oder abnimmt, schwierig. Auf der einen Seite entstehen zusätzliche Aufwände durch Strafverfahren bei Verstössen gegen Vorschriften insbesondere im Bereich der Bewilligungen und Konzessionen. Auf der anderen Seite reduziert sich