Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Vorentwurf wirft verschiedene Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht auf.240 Er ist daher in erster Linie im Hinblick auf die drei UN- Betäubungsmittelkontroll-Übereinkommen241 (nachfolgend UN-Übereinkommen), das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990242 (SDÜ) sowie die völkerhandelsrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen243 (GATT), das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse244 (TBT-Übereinkommen), das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen245 (SPS- Übereinkommen) und das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen246 (GATS), zu analysieren.

Der Vorentwurf ist zudem im Lichte verschiedener Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte247 (UNO-Pakt I), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte248 (UNO-Pakt II) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten249 (EMRK), zu prüfen.

240Dazu wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit den UN-

Übereinkommen sowie den Regeln im Zusammenhang mit dem Schengen-Raum befasst: Sprecher F. (2023), § 142-146. Ein weiteres mandatiertes Rechtsgutachten befasst sich mit Fragen des internationalen Handelsrechts: Stacy, S. / Fournier, J. / Nadakavukaren Schefer, K. (2024): Legal Opinion on Trade Law and Legalised Cannabis Markets in International Trade Law as well as in the National Laws of Canada and Uruguay. ISDC.

Abrufbar unter: www.parlament.ch > 20.473 > Öffentliche Kommissionsunterlagen.

241Es handelt sich um das EHÜ, das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope

Stoffe (SR 0.812.121.02) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (SR 0.812.121.03).

242Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985

zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen.

243Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen 1994 (Anhang 1A.1 des Abkommens zur Er-

richtung der Welthandelsorganisation, abgeschlossen in Marrakesch am 15. April 1994,

SR 0.632.20 und SR 0.632.21).

244Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (Anhang 1A.6 des Abkommens zur

Errichtung der Welthandelsorganisation, abgeschlossen in Marrakesch am 15. April 1994,

SR 0.632.20).

245Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtli-

cher Massnahmen (Anhang 1A.4 des Abkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation, abgeschlossen in Marrakesch am 15. April 1994, SR 0.632.20).

246Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Anhang 1B des Abkom-

mens zur Errichtung der Welthandelsorganisation, abgeschlossen in Marrakesch am 15. April 1994, SR 0.632.20).

247SR 0.103.1

248SR 0.103.2

249SR 0.101