Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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Aus Sicht der Kommission sind strenge und detaillierte Anforderungen an die Cannabisprodukte ein zentrales Element einer auf die öffentliche Gesundheit ausgerichteten Regelung. Vorschriften zu den Zusatzstoffen sollen die Produkte weniger attraktiv machen, gerade für Minderjährige und Nichtkonsumierende. Standardisierte und neutrale Verpackungen verhindern eine Vermarktung und ermöglichen es, Warnhinweise besser sichtbar zu machen. Die aktuelle Studienlage zu den Erfahrungen in den USA und Kanada stützt die Wirksamkeit dieses sogenannt «Plain Packaging» für den Jugend- und Gesundheitsschutz.86 Im Rahmen der Pilotversuche werden unterschiedliche Verpackungen eingesetzt, sie sind aber grundsätzlich im neutralen Stil gestaltet. So werden etwa im Rahmen des Pilotversuchs in Lausanne Farben zur Kennzeichnung des THC-Gehalts verwendet. Genaue und sachliche Angaben zu den Produkten können weiter dazu beitragen, die Konsumierenden – gerade auch unerfahrene Konsumierende – besser über die verschiedenen THC-Gehalte und Konsumformen sowie die damit verbundenen Risiken zu informieren.87 Schliesslich sollen die Vorgaben auch für die Cannabissamen und -stecklinge gelten, um einerseits eine indirekte Werbung für Cannabisprodukte zu verhindern. Anderseits soll sichergestellt werden, dass auch Personen, die selbst Cannabis anbauen, auf die gesundheitlichen Risiken ihrer Erzeugnisse aufmerksam gemacht werden.
4.1.4 Verkauf
Cannabisprodukte sollen in Verkaufsstellen oder online gekauft werden können, der Verkauf soll aber einem staatlichen Monopol unterstehen und darf nicht gewinnorientiert erfolgen. Generell erachtet es die Kommission als notwendig, zusätzlich zur Selbstversorgung auch den Verkauf zu erlauben, um einen breiten Zugang zu Cannabisprodukten zu ermöglichen und den illegalen Markt besser verdrängen zu können. Die Vergabe von Konzessionen und ein nicht gewinnorientierter Verkauf sollen wesentlich dazu beitragen, dass der Konsum nicht gefördert, der problematische Konsum verringert und Minderjährige geschützt werden.
Ein staatliches Monopol zum Verkauf von Cannabisprodukten erscheint aus mehreren Gründen verhältnismässig und zumutbar. Cannabis soll weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Bisher war jeglicher Handel damit verboten. Entsprechend besteht ein erhebliches gesundheitspolizeiliches Interesse, dass der Staat den neu erlaubten Handel umfassend kontrolliert.88 Ein staatliches Monopol kann grundsätzlich einen effekti-
86 Goodman, S. / Leos-Toro, C. / Hammond, D. (2019): Impact of plain packaging and health warnings on consumer appeal of cannabis products. Drug and alcohol dependence, 205. Goodman, S. / Rynard, V. L. / Iraniparast, M. / Hammond, D. (2021): Influence of package colour, branding and health warnings on appeal and perceived harm of cannabis products among respondents in Canada and the US, Preventive Medicine, 153. Rosenberg, M. et al. (2024).
87 Für die Erfahrungen in den Bereichen Alkohol und Tabak siehe Ritter, A. / Barrett, L. / O’Reilly, K. / Wilkinson, C. / Belackova, V. / Room, R. (2022): Lessons learnt from alcohol and tobacco for cannabis regulation. Sydney: DPMP, UNSW.
88 Uhlmann, F. / Fleischmann, F. (2023): Gutachten zuhanden des BAG betreffend die Regulierung des Cannabismarktes. Zürich. Abrufbar unter: www.parlament.ch > 20.473 > Öffentliche Kommissionsunterlagen.