Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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der Strafverfolgung offen sei, ob es zu einer Entlastung komme. ZG zweifelt ebenfalls an, inwiefern der Entwurf Verwaltung und Polizei im Gegensatz zur heutigen Situation effektiv entlasten würde. AG sieht einen Mehraufwand insbesondere beim Strafvollzug. KKPKS bemerkt, dass eine Senkung der Kosten für Strafverfolgung und Justiz im Zuge des Entwurfes kaum zu erwarten sei. Verpflichtungen wie Kontrolle der Bewilligungen und Konzessionen, Durchsetzung von Strafbestimmungen oder Erhebungen von Statistiken erfordern zusätzliche Ressourcen. KKPKS und VSPB weisen darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden ferner Ressourcen für den Umgang mit neuen Phänomenen (z. B. Diebstähle und Raubüberfälle an Verkaufs-, Produktions- und Anbaustätten oder Cannabistourismus) aufwenden müssten.

Zweckgebundene Verbrauchssteuer:

Die Kantone AG, AI, BE, BL, GE, NW, OW, SG, SO, VD, die Parteien EDU und EVP, der SSV, die kantonalen und städtischen Behördengremien SODK, KKBS und SKBS und die iuAG fordern eine zweckgebundene Verbrauchssteuer (vgl. Kapitel 4.1.7). SODK begründet, dass die vorgesehenen Vollzugsabgaben und Gebühren nicht ausreichend seien und keine Finanzierung der über die direkten Vollzugkosten hinausgehenden Aktivitäten, insbesondere in der Prävention bei Minderjährigen, erlauben würden. SODK und die genannten Kantone schlagen vor, dass 40 Prozent der Steuereinnahmen an die Kantone und ein Teil an den Bund verteilt werden solle. Der Rest der Einnahmen solle in die AHV fliessen. BL und KKBS präzisieren, dass es die Bestimmung zu den Gebühren und kantonalen Aufsichtsabgaben (vgl. Art. 67) bei Einführung einer Steuer weiterhin brauche, damit die eigentlichen Vollzugskosten ausreichend gedeckt werden können. Mit der Steuer würden die Kosten für weitere Massnahmen des Gesundheits- und Jugendschutzes finanziert.

Der Minderheitsantrag, wonach eine Cannabissteuer analog zur Tabaksteuer eingeführt werden soll, wird im Übrigen grossmehrheitlich abgelehnt (AI, BS, GE, NW, SO, VS, Parteien GLP und SPS, Behördengremien SODK, KKBS, VKS sowie Organisationen APS, AT, FvS, GREA, LLS, SGGPsy SSAM, SuS). Dies, weil nach Minderheitsantrag die Mittel in die AHV geleitet und der erhebliche Vollzugsaufwand der Kantone ungenügend berücksichtigt würde. Zustimmung findet der Minderheitsantrag bei EVP und SVP sowie bei den Organisationen BKS und DDS.

Vollzugsentschädigung für Kantone:

Die Kantone BS, GR, JU, LU, TI, UR, VS, ZH sowie VKS und VSPB fordern, dass eine ausreichende Vollzugsentschädigung aus der Lenkungsabgabe nicht nur an den Bund, sondern auch an die Kantone verteilt wird (vgl. Art. 65 in Kapitel 4.1.7). Die VKS präzisiert, dass eine klare Finanzierungsstruktur zentral sei, damit Prävention, Information und Vollzug angemessen gewährleistet werden können, weshalb ein substantieller Teil der Lenkungsabgabe den Kantonen zur Verfügung gestellt werden solle. Die Kantone JU, LU, TI und VS sowie die VKS fordern zudem eine breitere Verwendung der Vollzugsentschädigung, als dies im Entwurf vorgesehen ist. Nebst Vollzug, Prävention und Schadenminderung sollen die Kantone die Vollzugsentschädigung auch für Therapie einsetzen können.

Die Kantone AR, FR, GL, NE, TG, SZ und ZG stellen ebenfalls einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf fest, schlagen aber keinen konkreten Finanzierungsmechanismus vor.

3.2.4 Kantonale Zuständigkeit für Gewinne aus dem Verkauf

Die Kantone BE, BL, BS, GE, LU, NE, NW, SG, SO, TI, VD, VS, ZH sowie die SODK, die Parteien GRÜNE und SPS, und der SSV fordern, dass allfällige Gewinne aus dem Verkauf von Cannabisprodukten nicht von den Konzessionären, sondern von den Kantonen für die Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe eingesetzt werden sollen. Dies sei notwendig, da die Kantone für die Prävention und Gesundheitsversorgung zuständig sind und in der Folge den Hauptanteil der Folgekosten des Cannabiskonsums tragen. Nebst der Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe wird vereinzelt auch die Verwendung der Mittel zugunsten der entstehenden Vollzugsaufgaben im Bereich Polizei, Justiz oder generell erwähnt. Die Verteilung der Gewinne durch die Kantone wird ebenfalls gefordert von der EKSN, den kantonalen und städtischen Behördengremien SODK, KKBS, SKBS und VKS und von der iuAG, von der IG Hanf, von 12 Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention (AT, FvS, GREA, Infodrog, LLS, NAS, PHCH, SGGPsy, SSAM, SuS) und aus dem Bereich Jugend (DOJ, SAJV), sowie von VSPB.