Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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der Ansicht, dass im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes die wissenschaftlichen Ergebnisse aus den Pilotversuchen zu gegebener Zeit einzubeziehen sind. AI ist der Ansicht, dass die Erfahrungen aus den Pilotversuchen vertieft ausgewertet werden sollten, um die Vollzugsaufgaben künftig weniger komplex und weniger aufwändig zu gestalten.

Die Parteien EDU und EVP sowie die Organisation BKS sind der Meinung, dass der Zeitpunkt für eine umfassende Regulierung nicht gegeben ist, solange die laufenden Pilotprojekte nicht ausgewertet und öffentlich breit diskutiert wurden.

Die städtischen Behördengremien SSV, SKBS und SVSP haben den Eindruck, dass eher wenig Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Cannabis-Pilotversuchen übernommen wurden.

Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs:

Gemäss den Kantonen BL, GE, JU, LU, NW, TI, SG, VS sowie die VKS sollten für die laufenden Pilotversuche Übergangsbestimmungen geprüft werden, um Lücken zwischen den Pilotversuchen und dem Inkrafttreten des Gesetzes zu vermeiden.

Die Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention GREA, Infodrog und SuS sowie IG Hanf fordern eine Übergangslösung für Pilotversuche, um zu verhindern, dass die Teilnehmenden zwischen dem Ende der Projekte und dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder auf den illegalen Markt zurückkehren müssen. Die städtischen Vertretungen SSV, SKBS und iuAG fügen hinzu, dass mit einer Übergangsbestimmung die bestehende Infrastruktur aus den Pilotversuchen geordnet und ohne Angebotsabriss, Datenverlust oder Rechtsunsicherheit in das neue Regime überführt werden könne.

4 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des Vernehmlassungsentwurfs

Im folgenden Kapitel werden die Kommentare der eingeladenen Organisationen zu den verschiedenen Bestimmungen zusammengefasst. Die Kommentare der spontanen Teilnehmenden werden nur bei Themen erwähnt, die in ihre Fachkompetenz fallen. Bei Forderungen, die Änderungen an mehreren Artikeln nach sich ziehen, wird nur das Hauptanliegen an der entsprechenden Stelle erwähnt. Die sich daraus ergebenden nachgelagerten Änderungen werden in diesem Bericht nicht beschrieben. Zudem ist bei Stellungnahmen zu Konzeptanträgen nicht immer klar, ob sie sich auf einzelne Bestimmungen oder das gesamte Konzept beziehen.

4.1 Cannabisproduktegesetz (CanPG)

Nichteintreten, Minderheit (de Courten, Aeschi, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Thalmann-Bieri, Wyssmann)

EDU und SVP stimmen dem Minderheitsantrag zu, EVP mit Anpassung. BKS und BfU stimmen der Minderheit zu.

Die BfU spricht sich gegen eine Legalisierung von Cannabis aus. Damit würde nicht nur der Konsum, sondern auch die Zahl der Personen ansteigen, die unter THC-Einfluss ein Fahrzeug lenken, wobei sich THC negativ auf die Fahrfähigkeit auswirkt.

SSV macht darauf aufmerksam, dass die Städte eine Regulierung im Sinne des Entwurfs wünschen. Gemäss KKBS sei der Status quo unbefriedigend und der vorliegende Entwurf biete die beste Lösung. AT und LLS befürworten eine Anpassung der Regulierung wie im Entwurf beschrieben. Die geforderten Massnahmen für die Regulierung von Cannabis entsprächen im Allgemeinen den Massnahmen, die bereits für Tabak- und Nikotinprodukte gefordert werden. Diese seien dort bislang jedoch nur teilweise eingeführt und umgesetzt worden.