Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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Anzahl Finanzierungskanäle beschränkt und Synergien mit vorhandenen Dispositiven wie dem Alkoholpräventionsfonds gefördert würden.

- BL und KKBS fordern, dass Gewinne vom Konzessionär an die Kantone oder den Bund ausbezahlt werden und von diesen direkt oder im Fall des BAG über einen Fonds für Massnahmen verwendet werden. Sie sind daher der Meinung, dass Artikel 50 nicht nötig sei.

- Gemäss TI und den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention CoRoMa, FvS, GREA, SGGPsy und SuS sollen die Gewinne vom Bund (BAG) verwaltet und koordiniert werden. Dadurch würden sie im Sinne der Zwecke und Grundsätze des Entwurfs eingesetzt würden.

- Aus Sicht von TI und EKSN soll die Verwaltung der Mittel aus den abgetretenen Gewinnen analog dem Tabakpräventionsfond erfolgen.

- SPS und die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention Infodrog, NAS, PHCH, SSAM sowie aus dem Bereich Jugend DOJ, SAJV sind auch der Meinung, dass bei einer Verwaltung der Gewinne durch den Konzessionär ein potenzieller Interessenkonflikt bestehe. Es sollte ein Fonds unter Aufsicht des EDI gegründet werden. Dadurch könne sichergestellt werden, dass die Mittel gemäss den genannten Anforderungen eingesetzt und vollumfänglich für die Prävention, Beratung, Therapie und Schadenminderung eingesetzt werden.

Nach IG Hanf sollen die Gewinne, sofern diese umfassend für präventive Zwecke eingesetzt werden, an die Kantone zurückgeführt werden, die die Konzession ausgestellt haben.

Die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention Infodrog, NAS, PHCH sowie aus dem Bereich Jugend DOJ, SAJV erachten es als wichtig, dass die Preisbildung im Online-Verkauf auf jene der kantonalen Verkaufsstellen abgestimmt wird.

DDS ist der Ansicht, dass die durch den Bundesrat zu regelnden Einzelheiten (Abs. 3 Bst. a, b und c) sehr subjektive Kriterien sind, die zu viel Spielraum für den Einsatz der Gewinne offenlassen.