Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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matischem Konsum solle konstant unter 0,1 Prozent liegen. Diese Ziele brauche es im Sinne der öffentlichen Gesundheit. Auch die Fachorganisation aus dem Bereich Sucht BKS fordert ambitioniertere Lenkungsziele. Die vorgeschlagenen Lenkungsziele würden nicht zu einer Reduktion des problematischen Konsums führen und sie hätten zu hohe Limiten und zu lange Fristen. Gefordert werden Lenkungsziele zur Reduktion der Konsumhäufigkeit, des problematischen Konsums und des THC-Gehalts im Vergleich zum heutigen Niveau. Gemäss APS sollte die Lenkungsabgabe allein den Zweck erfüllen, die Gesamtprävalenz des Cannabiskonsums stabil zu halten oder idealerweise zu senken. Dies sei nur zu erreichen, wenn der Beobachtungs- und Evaluationszeitraum (Abs. 3) verkürzt werde.

KKBS merkt an, dass eine Nichterreichung der Ziele nicht mit einem Scheitern der Regulation gleichgesetzt werden dürfe.

Stadt Bern regt an, den Artikel mit einem Lenkungsziel zu ergänzen, das den Jugendschutz anstrebt.

VLI schlägt als primäres Lenkungsziel vor, dass der illegale Markt maximal 25 Prozent des gesamten Cannabismarktes ausmachen dürfe. Als zweites Ziel komme die bereits vorgesehene Reduktion des Rauchens zu Gunsten weniger risikoreicher Konsumformen in Frage. Die Reduktion des THC-Gehaltes sei indes nicht zielführend. Besser sei, ein Verhältnis von CBD zur THC von 4:1 anzupeilen. Dies entspreche auch der heutigen Praxis von erfahrenen Konsumierenden, welche CBD-Hanf beimischen würden.

SuS schlägt einen zusätzlichen Absatz vor, damit der Bund die Ziele entsprechend der Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse anpassen kann. Es kann sein, dass aufgrund neuer wissenschaftlicher Kenntnisse eine Anpassung der Ziele sinnvoll ist.

Art. 62 Abs. 1, 2 und 3, Minderheit (de Courten, Aeschi, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Thal-

mann-Bieri, Wyssmann)

1 Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes soll der Anteil:

a. der Cannabisprodukte zum Rauchen und vergleichbar schädlicher Cannabisprodukte an allen verkauften Cannabisprodukten pro Jahr weniger als 20 Prozent betragen;

b. der Cannabisprodukte ohne Zusatzstoffe mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 10 Prozent pro Jahr mindestens 50 Prozent aller verkauften Cannabisprodukte ohne Zusatzstoffe betragen.

2 Streichen

3 Die jährlich verkaufte Menge an Gesamt-THC pro Kopf soll im Vergleich zur durchschnittlichen jährlich verkauften Menge an Gesamt-THC pro Kopf der ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht zunehmen.

BE stimmt dem Minderheitsantrag mit Anpassung zu. Die Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention AT und LLS stimmen dem Minderheitsantrag zu.

BL, SG, VD, die Parteien GLP und SPS sowie das Behördengremium KKBS lehnen den Minderheitsantrag ab. Von den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention lehnen 9 (APS, DDS, EgD, FvS, GREA, Infodrog, SGGPsy, SSAM, SuS) den Minderheitsantrag ab. Die weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen DOJ und VLI lehnen ab.

BL, SG und KKBS erachten die vorgeschlagene Verschärfung der Lenkungsziele als zu ambitioniert.

Art. 63 (Bemessung der Lenkungsabgabe)

1 Die Lenkungsabgabe setzt sich zusammen aus einer Abgabe auf den THC-Gehalt des Cannabisprodukts und aus einer Abgabe auf das anwendungsspezifische Gesundheitsrisiko des Cannabisprodukts.

2 Die Höhe der Abgabe auf den THC-Gehalt bemisst sich anhand des Gewichts des im Produkt enthaltenen Gesamt-THC. Die Höhe der Abgabe auf das anwendungsspezifische Gesundheitsrisiko bemisst sich anhand des Gewichts oder Flüssigkeitsvolumens des Cannabisprodukts.

3 Der Bundesrat teilt die Kategorien von Cannabisprodukten je nach deren anwendungsspezifischem Gesundheitsrisiko in Risikoklassen ein. Er kann für jede Risikoklasse technische Sicherheitsstandards vorschreiben, die erfüllt werden müssen.

4 Er legt die jeweiligen Abgabesätze nach Absatz 2 fest. Er erhöht die Abgabesätze, wenn die Lenkungsziele oder die Zwischenziele nicht erreicht werden. Er kann die Abgabesätze bei einer Ausweitung des illegalen Markts senken.