Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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finanziellen Ressourcen ausstatten; Bund und Kantone sollen ein ausreichendes Beratungs-, Therapie- sowie Nachversorgungsangebot sicherstellen.

BfU und VfV begrüssen die Information der Öffentlichkeit über die Risiken des Cannabiskonsums. Dabei müssten auch die Auswirkungen im Strassenverkehr unbedingt thematisiert werden.

4.1.12 12. Kapitel (Schlussbestimmungen)

Art. 90 (Ausführungsbestimmungen)

Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

SSV schlägt eine Erweiterung des Artikels 90 vor, damit der Bund die laufenden Pilotversuche mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken bis zum Inkrafttreten des Gesetzes weiterführen und finanzieren kann. Selbst wenn die noch laufenden Pilotversuche bis zum Inkrafttreten des CanPG verlängert werden können, sei deren Finanzierung aufgrund der wissenschaftlichen Ausrichtung stark gefährdet.

Art. 92 (Referendum und Inkrafttreten)

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

KKBS ist der Meinung, dass die besondere Verbrauchssteuer eine Anpassung der Bundesverfassung durch eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr nötig mache.

4.2 Änderung anderer Erlasse

AG, AR, GL, GR, SG, TI, ZH sowie die kantonalen und städtischen Behördengremien SSV, KKPKS, SKBS, SSK, SVSP und die Fachorganisation SGRM merken an, dass schwere Straftaten gemäss dem Gesetzesentwurf explizit in die entsprechenden Straftatenkataloge in der StPO aufgenommen werden müssen. Sie schlagen daher vor, die StPO an den entsprechenden Stellen (Art 269 Abs. 2 Bst. f und Art. 286 Abs. 2 Bst. f) mit einem Verweis auf Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe a und b zu ergänzen.

4.2.1 Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 66a Abs. 1 Bst q

1 Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5–15 Jahre aus der Schweiz:

q. Widerhandlung gegen Artikel 73 Absatz 2 des Cannabisproduktegesetzes vom …1 (CanPG).

SVP ist der Meinung, dass Artikel 66a StGB so zu ergänzen sei, dass nicht nur bei Verbrechen, sondern auch bei Vergehen eine obligatorische Landesverweisung ausgesprochen werden muss.

Art. 66a Abs. 1 Bst. q, Minderheit (Glarner, Aeschi, de Courten, Graber, Gutjahr, Pahud, Thal-

mann-Bieri, Wyssmann)

q. Widerhandlung gegen die Artikel 73 Absätze 1 und 2, 75, 76 Absatz 1 und 77 Absatz 1 des Cannabisproduktegesetzes vom …1 (CanPG).

SVP stimmt dem Minderheitsantrag zu.

GLP und SPS lehnen den Minderheitsantrag ab. Von den Fachorganisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention lehnen FvS, GREA, SSAM, SSGPsy den Minderheitsantrag ab. Die weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen DOJ, VLI und der polizeiliche Berufsverband VSPB lehnen ihn ebenfalls ab.