Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten

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Aus Sicht von AT, LLS und VSPB erscheint ein Landesverweis für Verstösse, welche in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet werden, unverhältnismässig und nicht umsetzbar.

4.2.2 Ordnungsbussengesetz vom 18. März 2016 Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 10

1 Mit Ordnungsbusse wird in einem vereinfachten Verfahren (Ordnungsbussenverfahren) bestraft, wer eine Übertretung begeht, die:

a. in einem der folgenden Gesetze aufgeführt ist:

10. Cannabisproduktegesetz vom …1 (CanPG),

Aus Sicht von SSV, KKBS, KKPKS und SVSP erscheint es fraglich, alle vorgesehenen Übertretungen im (vollständig anonymen) Ordungsbussenverfahren zu beurteilen. Bei gravierenderen Übertretungstatbeständen sei eine Verzeigung im ordentlichen Verfahren angezeigt. Gemäss Vorlage würde das Ordungsbussenverfahren weit über Bagatelldelinquenz hinaus zur Anwendung gelangen.

Swissdrive vertritt auch im Fall einer Legalisierung von Cannabis die Nulltoleranz im Strassenverkehr. Dies sei massgebend für die Verkehrssicherheit. Somit brauche es keine Änderung im Ordnungsbussengesetz.

4.2.3 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958

AR, BE, SO, VD, VS, ZG, die interkantonalen Organe ACVS, Asa, KKPKS, SVSP, die Organisationen aus dem Bereich Strassenverkehr TCS und RCS, sowie die Organisationen DDS und VSPB wünschen eine Beibehaltung der bisherigen Regeln im Strassenverkehr, d. h. eine Nulltoleranz für THC im Blut. Gemäss SSV ist aus polizeilicher Sicht auf eine Anpassung zu verzichten. Aber aus sozialpolitischer Sicht wird eher der Anpassung aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Erfahrungen den Vorzug gegeben. Sollte das CanPG umgesetzt werden, sind BfU und VfV der Meinung, dass im Strassenverkehr zwingend an der heutigen Nulltoleranz festgehalten werden muss.

Aus Sicht von BS und PHCH braucht es – analog zur Handhabung von Alkohol im Strassenverkehr – einen evidenzbasierten THC-Wert, der festhält, ab wann eine Person in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Sie empfehlen daher, die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu nutzen, um eine dem Stand der Wissenschaft angepasste Lösung für eine Regelung eines THC-Blutwertes im Strassenverkehr zu erarbeiten und eine entsprechende Gesetzesänderung im Strassenverkehrsgesetz (SVG)25 anzunehmen. Diese Empfehlung machen auch EKSN, Infodrog und IG Hanf. Nach Ansicht von GREA und SSAM muss der Bund, sobald der Entwurf verabschiedet ist, unabhängige wissenschaftliche Studien in Auftrag geben. Dabei sollen der Zusammenhang zwischen THC-Spiegel im Blut und Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit ermittelt, relevante Grenzwerte festgelegt und individuelle Unterschiede im Stoffwechsel analysiert werden.

EVP und BKS fordern den Bundesrat auf, die Thematik der THC-Rückstände im Blut aktiv weiter zu verfolgen und zu erforschen.

Nach VSPB soll der Bundesrat den Nachweis einer Konzentration so tief wie möglich festlegen.

Die Patientenorganisation MedCanS ist der Meinung, dass es eine differenzierte, wissenschaftlich fundierte Regelung braucht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Realität medizinischer Therapien angemessen zu berücksichtigen.

25 SR 741.01