Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/8: 20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Übersicht

Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative Hurni 20. 490 «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» umgesetzt. Die Kommis-

sion für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schlägt

vor, das Heilmittelgesetz (HMG) um eine Offenlegungspflicht zu ergänzen. Damit sollen Personen, die Heilmittel einsetzen, verpflichtet werden, ihre geschäft-

lichen Verbindungen zu Herstellern oder Inverkehrbringern offenzulegen.

Ausgangslage

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist der Ansicht, dass die heutigen Integritäts- und Transparenzpflichten im Heilmittelgesetz (HMG) nicht genügen, um Interessenkonflikte wirksam zu unterbinden. Die aktuelle Regelung deckt die Annahme von nicht gebührenden Vorteilen, sowie Rabatte und Rückvergütungen ab. Eine Offenlegung von geschäftlichen Verbindungen ist im HMG bisher nicht vorgesehen.

Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Entwurf schlägt die SGK-N vor, das HMG um eine Offenlegungspflicht für Personen, die Heilmittel einsetzen, zu ergänzen. Die Kommission nimmt dabei einen Vorschlag aus der HMG-Revision von 2012 wieder auf. Dieser soll für alle Personen gelten, die Heilmittel verschreiben, abgeben oder anwenden oder zu diesem Zweck einkaufen, sowie für Organisationen, die solche Personen beschäftigen. Er sieht vor, dass (namhafte) Beteiligungen und andere Interessenbindungen in geeigneter Weise offengelegt werden müssen.