Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/8: 20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz · 12 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 16. Dezember 2020 reichte der damalige Nationalrat und heutige Ständerat Baptiste Hurni die parlamentarische Initiative «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» ein. Sie verlangt einerseits, die Integritätspflichten in Artikel 55 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 20001 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG) auf Medizinprodukte auszuweiten. Andererseits soll ein neuer Artikel 55a die Offenlegung von Interessenbindungen und Versprechen sowie die Annahme geldwerter Vorteile regeln. Die neuen Offenlegungspflichten sollen für Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler gelten.

Der Urheber begründet seine Initiative mit verschiedenen Vorkommnissen und Skandalen, insbesondere im Bereich der Implantate und anderer therapeutischer Produkte, die auf Interessenkonflikte von Leistungserbringern zurückzuführen seien. Er verweist zudem auf einen Vorschlag für eine Offenlegungspflicht, der 2018 vom Bundesrat als Teil der Revision des Heilmittelgesetzes verabschiedet und dann im Rahmen der parlamentarischen Debatte gestrichen wurde (vgl. Kapitel 2.2).

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 3. Februar 2022 mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte diesem Entscheid am 15. Februar 2023 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 Parlamentsgesetz2 zog die Kommission für die weiteren Arbeiten Fachleute des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Rechts- und Sachauskünfte bei.

An ihrer Sitzung vom 16. August 2024 beschloss die SGK-N basierend auf Vorarbeiten der Fachleute des BAG, sich bei der Umsetzung an früheren Vorschlägen des Bundesrates für Offenlegungspflichten im HMG zu orientieren. Mit dieser Regelung sollen Personen, die Arzneimittel oder Medizinprodukte einsetzen, verpflichtet werden, ihre geschäftlichen Verbindungen zu herstellenden oder vertreibenden Unternehmen ihrer Kundschaft «in geeigneter Weise» zugänglich zu machen. Gleichzeitig nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die zweite Forderung der parlamentarischen Initiative bereits umgesetzt wurde. Die geforderte Ausweitung der Integritätsregelung in Artikel 55 HMG auf Medizinprodukte war Teil der Änderung des Heilmittelgesetzes vom 22. März 2019 (siehe Kapitel 2.2.2) ist jedoch noch nicht in Kraft.

An ihrer Sitzung vom 16. Januar 2025 nahm die Kommission ihren Vorentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an und bereinigte schliesslich den vorliegenden erläuternden Bericht im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren.

1 HMG; SR 812.21

2 ParlG; SR 171.10