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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten

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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]

Staaten militärisch unterstützen. Ebenso dürfen sie keine Waffen aus eigenen Armeebeständen an Kriegsparteien liefern, und beim privaten Export von militärischen Gütern müssen sie das Gleichbehandlungsgebot beachten. Erachtet sich die Schweiz als angegriffen, darf sie für ihre Verteidigung mit anderen Staaten kooperieren. Die für die Anwendung der Neutralität entscheidende Frage, wann ein Land angegriffen ist, ist mit der hybriden Konfliktführung indes schwieriger geworden (siehe hierzu den Textkasten S. 34-36). Auch international breit abgestützte Sanktionen mitzutragen ist neutralitätsrechtlich möglich und liegt im Interesse der Schweiz.

Innerhalb des rechtlichen Rahmens gestaltet die Schweiz ihre Neutralität so, dass sie diese bestmöglich für die Wahrung ihrer sicherheits- und aussenpolitischen Interessen nutzen kann. Dieser Handlungsspielraum ist für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral.

Die bewaffnete Neutralität erfordert besondere militärische Kapazitäten und Ressourcen: Das Ziel der bewaffneten Neutralität ist, dass der neutrale Staat seine Neutralität auch glaubwürdig durchsetzen kann. Dieses besondere Bedürfnis wird verschärft, weil die neutralen Staaten sich nicht auf eine für ein Militärbündnis typische Lastenteilung stützen können. Die bewaffnete Neutralität fordert daher umso mehr Investitionen in die eigene Verteidigung.

Verschiedene europäische Staaten stellen heute infrage, ob die Neutralität der Schweiz auch der Stabilität in Europa dient.16 Insbesondere die Ablehnung von Anfragen für die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine, welche in Zusammenhang mit der Neutralität gebracht wurde, führte zu Kritik seitens sicherheitspolitischer Partnerstaaten.17 Eine erste konkrete Folge ist der Ausschluss der Schweizer Rüstungsindustrie bei vielen Ausschreibungen und aus Lieferketten von ausländischen Herstellern. Dies schwächt ihre Exportfähigkeit und beschränkt ihren Zugang zu europäischen Rüstungsgütern und -technologien – und dies in einer Phase, in der die rüstungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EU forciert wird. Die Schwächung der Rüstungsindustrie ist auch der Verteidigungsfähigkeit abträglich. Ausserdem trifft die hohe Nachfrage auf den Rüstungsmärkten allgemein derzeit auf ein begrenztes Angebot, was Beschaffungen verzögert und verteuert.

Ganz grundsätzlich steigt der Druck auf die Schweiz, sich bei bestimmten Wirtschaftssektoren, Gütern und Technologien gegenüber Grossmächten und Wirtschaftsblöcken politisch zu positionieren, um den Zugang zu Forschung, Technologien, Märkten und Lieferketten zu wahren. Und es wird erwartet, dass die Schweiz zur Wirkung von Sanktionsregimes beiträgt und deren Umgehung bekämpft – auch über den Krieg in der Ukraine hinaus.

16 Aussenpolitische Strategie 2024-2027, S. 42.

17 Aussenpolitische Strategie 2024-2027, S. 4.