Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
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Verordnung …
• Mit der Streichung der Lichtanforderung im Programm BTS, ausser für Geflügel, wird eine Doppelspurigkeit aufgehoben. Damit wird die Kontrolle entlastet und es können rund 20 Kontrollpunkte aufgehoben werden.
• Für den Zusatzbeitrag zur Umsetzung einzelbetrieblicher Herdenschutzmassnahmen werden die rechtlichen Vorgaben der bisherigen Bewilligungspraxis von Herdenschutzkonzepten angepasst und präzisiert. Für die Erstellung von Herdenschutzkonzepten und die Umsetzung durch die Bewirtschaftenden sind die Vorgaben klarer.
• Im Bereich Pflanzenschutz führen die Anpassungen zu einer tieferen Anzahl von Sonderbewilligungen. Die gesamtschweizerische Kartoffelfläche beträgt 2024 10’710 Ha. Für 2’977 ha wurden Sonderbewilligungen erteilt (entspricht 28% der Kartoffelfläche). Der Anteil an Sonderbewilligungen im Kartoffelbau zum Total der erteilten Sonderbewilligungen beträgt 14%.
• Mehr als die Hälfte der Schweinehaltungsbetriebe wird von der neuen ÖLN-Vorgabe für eine stickstoffreduzierte Fütterung ausgenommen, womit diese administrativ entlastet werden.
• Der Verzicht auf die sofortige Kürzung der Direktzahlungen bei einem geringfügigen oder wesentlichen Mangel beim baulichen Tierschutz motiviert die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zur Behebung des Mangels. Die Änderung reduziert auch Ängste der Bewirtschaftenden vor Tierschutzkontrollen und deren finanziellen Folgen.
1.5.4 Umwelt
Wie in der Ausgangslage erwähnt, soll das Direktzahlungssystem mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 vereinfacht werden, ohne dass die ökologischen Leistungen unverhältnismässig stark abgebaut werden. Insbesondere sollen die Ziele zur Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste in der Schweizer Landwirtschaft um 10 bzw. 15% bis 2030 sowie das Ziel zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50% bis 2027 nicht gefährdet werden. Aus Sicht des Bundesrats haben die vorgeschlagenen Anpassungen in der Summe keine substanziellen Auswirkungen auf die Erreichung dieser Absenkpfade. Nachfolgend werden die Vorschläge einzeln auf ihre ökologischen Auswirkungen hin beurteilt:
Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)
Die ÖLN-Bodenuntersuchungen enthalten keine Angaben zu den Stickstoffgehalten. Aus der Sicht der Agrarumweltziele und der Optimierung der Düngerverteilung sind die Bodenuntersuchungen nur für das Phosphor relevant. In den Regionen mit hoher Phosphorbelastung gelten bereits gezielte Massnahmen, um die Situation zu verbessern. Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe weiterhin strengere Regeln verordnen. Die Aufhebung ergibt insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Die Überführung des REB für eine stickstoffreduzierte Schweinefütterung in den ÖLN wirkt sich insgesamt positiv auf die Ziele zur Senkung der Nährstoffverluste aus. Zwar wird auf eine Vorgabe für mehrere Futtergaben verzichten. Dafür gelten die neuen ÖLN-Bestimmungen für 92% der Schweine (in GVE), wohingegen bisher nur für 80% der Schweine (in GVE) ein REB ausgerichtet wurde.
In Bezug auf die im Vorauflauf-Verfahren einsetzbaren Herbizide ergibt sich kein zusätzliches Risiko. Herbizide mit erhöhtem Risikopotenzial sind auch in Zukunft nur mit Sonderbewilligung einsetzbar.
Dank der ÖLN-Auflagen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung sowie der sich aus der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln (SPe3) ergebenden Auflagen hält sich das Risiko in Grenzen. Die vorgeschlagene Anpassung führt nicht zu mehr Behandlungen, sondern zu mehr Flexibilität beim Einsatz von Herbiziden, sodass die Behandlungen unter optimalen Bedingungen erfolgen können.
Was Insektizide betrifft, sind Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial weiterhin nur mit Sonderbewilligung einsetzbar. Andere Produkte, die im ÖLN frei einsetzbar sind, weisen einen ähnlichen Risiko-