Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
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11 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV), SR 919.117.71
11.1 Ausgangslage
Die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV, SR 919.117.71) regelt die Bearbeitung von Daten in Informationssystemen, die sich auf verschiedene Bereiche der Landwirtschaft beziehen (Betriebe, Kontrollen, Nährstoffmanagement, Pflanzenschutzmittel usw.). Die Änderung der ISLV zielt einerseits darauf ab, die Digitalisierungsstrategie für die Land- und Ernährungswirtschaft in deren Umsetzung zu unterstützen. Andererseits muss die Verordnung aufgrund der Motion 24.3078 Kolly «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» angepasst werden.
Mit der Digitalisierungsstrategie will das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Digitalisierung für die Entwicklung einer zukunftsgerichteten, datenbasierten Land- und Ernährungswirtschaft nutzen und vorantreiben. Die Digitalisierung der Landwirtschaft ist eine Voraussetzung für die administrative Vereinfachung der Agrarpolitik und für die Bereitstellung bedürfnisorientierter Lösungen im Sinne effizienter öffentlicher Dienstleistungen. Dabei soll die landwirtschaftliche Produktion ressourcenschonender, nachhaltiger und für die jüngeren Generationen attraktiver gestaltet werden können.
Die am 20. Februar 2024 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie entspricht den Zielen des Postulates 19.3988 Bourgeois «Digitalisierung im Agrarsektor. Rolle des Bundes» und wurde im entsprechenden Bericht des Bundesrats weiterentwickelt. Sie beinhaltet neben Massnahmen mit BLW-interner Wirkung vor allem solche mit Aussenwirkung. Die Umsetzungsarbeiten wurden im März 2024 begonnen und sollen über eine Zeitdauer von acht Jahren realisiert werden. Eine Massnahme mit Aussenwirkung stellt die Anpassung der Rechtsgrundlagen im Hinblick auf einer vermehrt digitalisierten Land- und Ernährungswirtschaft dar. Kurz- bis mittelfristig werden die relevanten Rechtsgrundlagen auf Verordnungsstufe angepasst und auf die langfristige Entwicklung ausgerichtet. Dies betrifft insbesondere die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV).
Zusätzlich ergibt sich Handlungsbedarf aus der vom Parlament modifizierten und verabschiedeten Motion 24.3078 Kolly zu vereinfachten Mitteilungspflichten zu Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln. Sie verlangt eine vereinfachte Dateneingabepflicht auf Betriebsebene auf den zentralen Informationssystemen zum Nährstoffmanagement und zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Zusätzlich ist auch eine praxistaugliche Umsetzung der Mitteilungspflicht für Futtermittel als Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung enthalten. Zur Umsetzung der geforderten Vereinfachungen müssen neben der ISLV auch die Pflanzenschutzmittel- (PSMV) sowie die Futtermittel-Verordnung (FMV) angepasst werden.
11.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie bringt folgende wesentliche Änderungen mit sich:
• Die Verordnung wird in «Verordnung über Informationssysteme und digitale Dienste in der Land- und Ernährungswirtschaft» unter Beibehaltung der Kurzform «ISLV» umbenannt.
• Daten sind eine wichtige Grundlage für Entscheide und gewinnen laufend an Bedeutung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung rücken die Daten immer stärker ins Zentrum. Die heutige ISLV ist noch von der «Systemsicht» geprägt, sie ist stark auf einzelne Informationssysteme («Datensilos») ausgerichtet und enthält mehr oder weniger detaillierte systemspezifische Vorgaben. Sie soll mit der Einführung des Begriffs der «digitalen Dienste» in Richtung «Datensicht» angepasst werden. Indem die heutigen Systeme hin zu modular aufgebauten digitalen Diensten umgebaut werden sollen, können einerseits diese modularen Bausteine anderweitig verwendet werden und andererseits können über digitale Dienste die Daten einfacher zugänglich oder nutzbar gemacht werden. Dadurch kann auch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips – Daten nur einmal erfassen und mehrfach nutzen – unterstützt werden.
• Öffentlich-rechtliche Daten dienen unter anderem auch dem Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes und weiterer die Landwirtschaft betreffende Gesetzgebungen. Diese Daten sollen den