Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten
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Wettbewerbs bekenne, müsse dieser auch spielen können. Dazu gehöre zwingend die unternehmerische Freiheit bei der Gestaltung der Lohnpolitik, um am Markt für qualifizierte Führungskräfte bestehen zu können.
economiesuisse und das kf sind der Ansicht, die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen seien systemisch bedingt und könnten nicht durch unverhältnismässige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit beeinflusst werden. Tatsächliche Kostendämpfungsmassnahmen seien nicht durch einen Lohndeckel zu ersetzen. economiesuisse bringt vor, die Vorlage verstosse gegen die Wirtschaftsfreiheit gemäss Artikel 27 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)7. Eine Regulierung der Managerlöhne schwäche den Kassenwettbewerb und verstärke die strukturellen Probleme. Das kf führt aus, die Vorlage habe zur Folge, dass Tür und Tor für weitere Lohndeckel im Gesundheitswesen geöffnet würden. Lohndeckel seien nicht nur bezüglich des Personals der Krankenkassen reine Symbolpolitik. Die Abzocker-Initiative belege die Wirkungslosigkeit derartiger Massnahmen. Es brauche mehr wettbewerbliche Elemente im Gesundheitswesen zur Förderung der Effizienz und Qualität.
AR hält Höchstentschädigungen für stark regulierend und sieht darin eine mögliche Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. TG befürwortet, die Autonomie der KVG-Versicherer bei der Festlegung der Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder ihrer leitenden Organe zu erhalten. Auch für AI erscheint – in Anbetracht der Auswirkungen der Vorlage – der geplante Eingriff in die unternehmerische Freiheit als nicht gerechtfertigt.
4.2.6 Administrativer Aufwand für die Umsetzung der Vorlage
AI, das CP, economiesuisse und prio.swiss bringen vor, die Vorlage führe zu einem hohen administrativen Aufwand bei der Bundesverwaltung und den Versicherern. Auch BE, NW, die FDP, das kf und der sgv gehen von einem zusätzlichen administrativen Aufwand aus.
SZ hält fest, dass die Umsetzung der Vorlage bei der Bundesverwaltung Personalressourcen binden würde, welche angesichts der drängenden Probleme in der Gesundheitsversorgung besser eingesetzt werden könnten.
SO regt an, die konkrete Ausgestaltung der Vorlage administrativ möglichst einfach zu halten.
prio.swiss ist der Ansicht, die Vorgaben der Vorlage zur Berechnung der Höchstentschädigungen im Einzelnen seien insbesondere im Falle einer in verschiedenen Bereichen tätigen Versicherungsgruppe kompliziert und bürokratisch.
4.2.7 Ausweitung des Anwendungsbereichs der Vorlage
BL schlägt vor, eine Ausweitung der Regulierung der Entschädigungen auf «Annex-Einrichtungen» (wie Branchenverbände, Gesellschaften zum Einkauf von Leistungen für die OKP oder die GE KVG) zu prüfen.
TI und die SVP fordern auch eine Deckelung der Entschädigungen aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen, welche nach KVG abrechnen. Dies sei gemäss der SVP aus Gründen der Systemkohärenz, der Kostenkontrolle sowie der sozialpolitischen Verantwortung geboten. In diesem Zusammenhang spricht sich die SVP für ein Bonus-Malus-System aus, in welchem Ärzte mit nicht begründbaren überdurchschnittlich hohen Kosten pro Patient Abstriche in der Vergütung zu gewärtigen hätten. Auch SZ und der SVV monieren, dass kostentreibende Akteure wie Ärzte, Spitäler und andere OKP-finanzierte Leistungserbringer von der Vorlage unberührt blieben, obwohl hier das Einsparpotenzial deutlich höher liege.
7 SR 101.