Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten
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Das Missbrauchspotenzial sei bei den gemischten Kassen insbesondere im Bereich der Entschädigungen hoch.
Schliesslich beantragt eine Minderheit (Marti Samira, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Meyer Mattea, Prelicz-Huber, Rumy [Minderheit IV]), zusätzlich für den VVG-Bereich Transparenzvorschriften im Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG)5 einzuführen. Diese beziehen sich auf die Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe für Tätigkeiten im Bereich der Krankenzusatzversicherungen, um Umgehungsversuche hinsichtlich der für den KVG-Bereich festzusetzenden Höchstentschädigungen zu unterbinden.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Am 31. Oktober 2025 eröffnete die Kommission das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage, welche zur Umsetzung der pa. Iv. Hurni ausgearbeitet wurde. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 13. Februar 2026.
2.1 Erhaltene Stellungnahmen
Insgesamt sind 43 Stellungnahmen eingegangen: 41 stammen von Vernehmlassungsadressaten und 2 von übrigen Interessenten. 5 in der Bundesversammlung vertretene und konsultierte Parteien gaben keine Stellungnahme ab. Von den angeschriebenen Konsumentenverbänden hat nur das kf eine Stellungnahme eingereicht.
Kategorie Unterstützende Ablehnende Stel- Verzicht auf eine Total Stellungnahmen lungnahmen Stellungnahme Kantone 15 10 126
In der Bundesversammlung vertre- 4 15
tene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachver- 2 2 15
bände der Wirtschaft Konsumentenverbände 11
Versicherer und Versichererver- 22
bände Diverse 22
Nicht angeschriebene Organisatio- 22
nen Total 23 18 243
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
2.2 Auswertungsgrundsätze
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die inhaltlich vielfältigen Stellungnahmen im Bericht lediglich zusammengefasst und im Kapitel 4 zu den einzelnen Bestimmungen der Vorlage sowie zu den verschiedenen Minderheiten dargestellt. Dabei werden – abgesehen von den Anmerkungen zur vorgeschlagenen Ausweitung der Transparenzvorschriften im KVAG (Ziff. 4.1) und zu den Minderheiten (Ziff. 4.4 bis 4.7) – nur kritische oder ablehnende Stellungnahmen sowie Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zur Vorlage wiedergegeben. Für die Einzelheiten wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
5 SR 961.01.