Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten
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NW und TG bemängeln, die Vorlage führe nicht zu einer spürbaren Entlastung der Versicherten. Dies gelte umso mehr, als die Anbieter von Krankenzusatzversicherungen von der vorgesehenen Entschädigungsobergrenze nicht betroffen seien.
Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen bringt vor, der Vorlage fehle die finanzielle Relevanz. Der Fokus sei auf tatsächlich kosten- und qualitätsrelevante Themen mit Sparpotenzial im Milliardenbereich zu legen. Aus der vorgesehenen Festlegung von Maximalentschädigungen würde lediglich eine Einsparung von einigen Rappen pro Monatsprämie resultieren. Auch das CP fordert anstelle der Umsetzung der Vorlage eine umfassendere und gezieltere Reflexion über die tatsächlichen Determinanten des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen, insbesondere den Leistungskatalog.
5.2 Glaubwürdigkeit des Systems der OKP
TI vertritt die Ansicht, dass ein Eingreifen bezüglich der Entschädigungen der leitenden Organe der KVG-Versicherer vor allem aus Gründen der Kohärenz und Glaubwürdigkeit des Systems der OKP angesichts der sehr hohen Prämien und Prämienerhöhungen erforderlich sei. Auch Travail.Suisse vertritt den Standpunkt, eine Umsetzung der Vorlage stärke die Glaubwürdigkeit des Systems, da die hohen Löhne der Krankenkassenchefs weder wirtschaftlich noch moralisch zu rechtfertigen seien und somit zu ungerechtfertigten Kosten führten. Die EVP unterstützt die Vorlage ebenfalls im Sinne eines Signals für mehr Verantwortungsbewusstsein.
Aus Sicht der VASOS FARES führt eine Begrenzung der Entschädigungen zwar nicht zu einer spürbaren Dämpfung der KVG-Prämien, aber zu mehr Vertrauen in den Staat und die Führung der KVG-Versicherer.
ZG hält fest, eine glaubwürdige Gesundheitspolitik müsse sich auf strukturelle Reformen mit substanziellem Kostensenkungspotenzial konzentrieren statt auf symbolische Eingriffe ohne konkrete Wirkung.
Nach Ansicht des SVV handelt es sich bei der Vorlage um eine Scheinlösung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine wirkungslose Gesetzesreform angestrebt werde, die ausser Symbolpolitik den Versicherten keinen Nutzen bringe. Die Vorlage verfehle das eigentliche Ziel: die Sicherung der hohen Qualität des Schweizer Gesundheitswesens bei gleichzeitig nachhaltiger Kostendämpfung. Solche Reformen schwächten das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik.
5.3 Rechtsgleichheit
Die FDP führt aus, dass – würde die Logik der Initianten konsequent zu Ende gedacht – ähnliche Eingriffe auch für die SBB oder den allgemeinen Bundeshaushalt gefordert werden müssten. Die FDP wehre sich gegen populistische Scheinlösungen, welche keinen Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten leisteten.
5.4 Ganzheitlicher Ansatz im Gesundheitswesen
NE bringt vor, eine nachhaltige Kostenkontrolle erfordere einen ganzheitlichen Ansatz, der die wichtigsten Faktoren bezüglich der Ausgaben wie die Leistungstarife oder die Organisation der Pflege miteinbeziehe. Auch JU ist der Ansicht, dass ein ganzheitlicher Ansatz für eine nachhaltige Kostenkontrolle im Gesundheitswesen erforderlich sei. Dieser könne insbesondere durch den Ausbau integrierter Versorgungsnetze, die Einführung einer öffentlichen Krankenkasse zusammen mit der Ergreifung konkreter Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge oder durch verstärkte Transparenz erreicht werden. Travail.Suisse bringt in diesem Kontext vor, es brauche einen Strauss kostendämpfender Massnahmen, wovon die Vorlage nur eine sei.