Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
5.5 Organisationsform der KVG-Versicherer
ZG bringt vor, die KVG-Versicherer seien – trotz ihrer Rolle im System der sozialen Krankenversicherung – privatrechtlich organisierte Unternehmen. Diese Organisationsform gehe notwendigerweise mit einer gewissen Autonomie in Personal- und Vergütungsfragen einher, welche gemäss der Vorlage aber nicht akzeptiert werde.
Der sgv bringt vor, das System der OKP basiere auf einem regulierten Wettbewerb. Die Umsetzung der Vorlage laufe aber darauf hinaus, eine «öffentlich-rechtliche» Lohnpolitik auf private Akteure zu übertragen. Diese Vorgehensweise verlagere die Debatte von den Kostenmechanismen auf die Lohnpolitik privater Unternehmen, obwohl in einem wettbewerbsorientierten System die Verantwortung für die Unternehmensführung (einschliesslich der Vergütungspolitik) bei den dafür zuständigen Organen liege und Teil des Arbeitsmarktes sei.
5.6 Selbstregulierung
BE legt dar, Lohnexzesse seien im Rahmen bestehender Diskussionen zu kritisieren, damit sich die Versicherer verpflichten würden, Verantwortung zu übernehmen. Die Versicherer sollten in Form einer Selbstregulierung die Entschädigungen auf ein vertretbares Mass bringen und somit die Verwaltungskosten senken.
BE führt ferner aus, bereits heute bestünden Verpflichtungen der KVG-Versicherer zur Effizienzsteigerung im Verwaltungsbereich. So sei im Massnahmenpapier des «Runden Tisches Kostendämpfung» vom 27. Oktober 2025 festgehalten worden, dass alle KVG-Versicherer sich verpflichten würden, den gesamten Verwaltungsaufwand zu Lasten der OKP spätestens bis 2027 um 2 Prozent der im Jahr 2025 ausgewiesenen Verwaltungskosten zu reduzieren. Nach Ansicht von BE und prio.swiss dürfte diese Massnahme wesentlich wirksamer zur Prämiendämpfung beitragen als die vorgeschlagene Entschädigungsregulierung.
6 Liste der Vernehmlassungsadressaten
6.1 Kantone Abk. Adressaten
AG Staatskanzlei des Kantons Aargau Chancellerie d’État du canton d’Argovie Cancelleria dello Stato del Cantone di Argovia AI Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden Chancellerie d’État du canton d’Appenzell Rhodes-Intérieures Cancelleria dello Stato del Cantone di Appenzello Interno AR Kantonskanzlei des Kantons Appenzell Ausserrhoden Chancellerie d’État du canton d’Appenzell Rhodes-Extérieures Cancelleria dello Stato del Cantone di Appenzello Esterno BE Staatskanzlei des Kantons Bern Chancellerie d’État du canton de Berne Cancelleria dello Stato del Cantone di Berna BL Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft Chancellerie d’État du canton de Bâle-Campagne Cancelleria dello Stato del Cantone di Basilea Campagna BS Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt Chancellerie d’État du canton de Bâle-Ville Cancelleria dello Stato del Cantone di Basilea Città