Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten
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4.6 Verbot der gemischten Kassen: Minderheit III
4.6.1 Befürwortende Anmerkungen
GE, die GRÜNEN, die SP, pro-salute.ch, der SGB und die VASOS FARES befürworten ein Verbot der gemischten Kassen. Aus Sicht der pro-salute.ch würde ein solches Verbot die Transparenz gegenüber den Versicherten stärken. Der SGB führt diesbezüglich aus, dass aus dem Angebot an Zusatzversicherungen Fehlanreize für eine Überversorgung resultierten. Ein Verbot gemischter Kassen könne solche Fehlanreize teilweise eindämmen. Die SP legt dar, die Vorlage sehe nur einen Lohndeckel betreffend den KVG-Bereich vor, weshalb es zusätzliche Massnahmen brauche. Demzufolge sei ein Verbot der gemischten Kassen einzuführen, da diese sonst ein mögliches Schlupfloch zur Umgehung des Lohndeckels bieten würden. Die GRÜNEN und Travail.Suisse sind der Ansicht, ein solches Verbot ermögliche eine bessere Bekämpfung von Missbräuchen.
4.6.2 Ablehnende Anmerkungen
economiesuisse legt dar, gemischte Kassen ermöglichten gemeinsame Strukturen für die OKP und die Zusatzversicherungen, wodurch Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert würden. Eine Trennung würde hingegen zusätzliche Infrastruktur, Aufsicht und Kapitalanforderungen notwendig machen und somit die Krankenversicherung (betreffend den KVG- und den VVG-Bereich) verteuern. Eine institutionelle Trennung von Grund- und Zusatzversicherung entspreche nicht den Interessen der Versicherten, da viele beide Versicherungen aus einer Hand wünschten. Ein Verbot schwäche den Wettbewerb, da weniger Synergien möglich seien und Innovationen erschwert würden. Auch die EVP, das kf und der SVV sind der Ansicht, dass ein Verbot gemischter Kassen die Verwaltungskosten insgesamt erhöhen und das System insbesondere für die Versicherten verkomplizieren würde. prio.swiss vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass ein Verbot gemischter Kassen den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zuwiderlaufe.
Der SVV ist der Ansicht, es bestehe kein belegter Missstand, der einen derart weitreichenden Eingriff wie ein Verbot der gemischten Kassen rechtfertigen würde. Die rechtliche, organisatorische und finanzielle Trennung des KVG- und VVG-Bereichs sei bereits klar geregelt und werde durch das BAG und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wirksam beaufsichtigt.
4.6.3 Diverse Anmerkungen
Aus Sicht der VASOS FARES sind die Instrumente und Ressourcen der staatlichen Aufsicht zu stärken. Zu oft gäbe die unscharfe Handhabe bei der Trennung der Abrechnung zwischen OKP- und reinen Zusatzversicherungskosten zu Diskussionen Anlass. Eine Verletzung der entsprechenden Vorschriften solle daher strafrechtlich sanktioniert werden.
4.7 Artikel 26a E-VAG (Krankenversicherung): Minderheit IV
4.7.1 Befürwortende Anmerkungen
VD und die SP befürworten eine Ausweitung der Transparenzvorschriften bezüglich der Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe von Krankenversicherern auf den VVG-Bereich, um eine Umgehung der für den KVG-Bereich vorgesehenen Höchstentschädigungen zu verhindern. Auch GE, JU, TI, die GRÜNEN, pro-salute.ch, der SGB und die VASOS FARES sprechen sich für die soeben dargelegte Ausweitung aus. Travail.Suisse befürwortet die Ausweitung für den Fall, dass ein Verbot gemischter Kassen keine Mehrheit finde, um einheitliche Transparenzvorschriften sicherstellen zu können.
4.7.2 Ablehnende Anmerkungen
ZH und der SVV lehnen eine Ausweitung der Transparenz auf den VVG-Bereich explizit ab. Nach Ansicht von prio.swiss und des SVV ist eine staatliche Einmischung in diesen Bereich,