Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/91: 21.453 n Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

der auf frei ausgehandelten Vertragsbeziehungen zwischen Versicherten und Zusatzversicherern beruhe, nicht gerechtfertigt. Auch die EVP lehnt eine Ausweitung der Transparenz auf den VVG-Bereich tendenziell ab, da eine Sonderregelung ausschliesslich für Krankenversicherer ordnungspolitisch problematisch sei und der Wirtschaftsfreiheit widerspreche.

5 Weitere Anmerkungen

5.1 Auswirkungen der Vorlage

5.1.1 Verwaltungskosten der KVG-Versicherer

AG, BE, SZ, die EVP, das CP, prio.swiss und der SVV gehen davon aus, dass die vorgesehene Begrenzung der Entschädigungen nur sehr geringe Auswirkungen auf die Verwaltungskosten der KVG-Versicherer habe. BE, das kf und prio.swiss halten dazu fest, dass die Verwaltungskosten mit weniger als 5 Prozent (der OKP-Bruttokosten) bereits heute nur einen geringen Anteil ausmachten. prio.swiss legt ferner dar, die Verwaltungskosten seien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 prozentmässig kontinuierlich gesunken. Die Löhne der höchsten Kader der KVG-Versicherer würden dabei nur einen sehr geringen Teil der Verwaltungskosten ausmachen. Das kf führt aus, die Verwaltungskosten der KVG-Versicherer stiegen prozentual weniger stark an als die Kosten der versicherten medizinischen Leistungen. economiesuisse und das kf bringen vor, die Vorlage unterstelle bezüglich der Verwaltungskosten der KVG-Versicherer implizit ein Marktversagen bzw. einen Missstand ohne entsprechenden empirischen Nachweis.

UR, die FDP und prio.swiss bringen vor, die Verwaltungskosten der KVG-Versicherer seien schon nach geltendem Recht nicht dem freien Markt überlassen, da das KVAG in den Artikeln 19 (Verpflichtung der KVG-Versicherer, ihre Verwaltungskosten zulasten der OKP auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken) und 21 (Verpflichtung der KVG-Versicherer zur Transparenz bezüglich der Entschädigungen ihres Verwaltungsrats und ihrer Geschäftsleitung) bereits differenzierte Bestimmungen enthalte. Auch das kf bringt vor, das BAG habe bereits heute die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigt hohe Verwaltungskosten vorzugehen.

SG rechnet nicht damit, dass die Vorlage zu gesamthaft tieferen Lohnkosten führen würde.

VD geht davon aus, kurz- bis mittelfristig könne die Umsetzung der Vorlage sogar zu einem Anstieg des Gesamtbetrags der Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe führen. Dies aufgrund eines Anreizes, systematisch das Vergütungsmaximum auszuschöpfen und dieses Maximum auf alle Mitglieder auszuweiten. VD wünscht zu diesem Punkt nähere Ausführungen im erläuternden Bericht.

5.1.2 KVG-Prämien

AI, BE, NE, ZG, das CP, economiesuisse, das kf, prio.swiss, der sgv und der SVV bringen vor, die Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer machten gemäss dem erläuternden Bericht lediglich 0.02 Prozent der Prämien aus. Die Vorlage verfehle demnach das eigentliche Ziel der Prämienentlastung. Auch BS, TG und der SGB erwarten dadurch keine spürbare Prämienentlastung. Nach Ansicht des sgv bewirke die Vorlage bei den strukturellen Determinanten des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen (wie zum Beispiel den Anreizen, dem Leistungsvolumen, der Tarifgestaltung und dem Leistungskatalog) keine Veränderung. Die Kostenkontrollpolitik solle sich aber auf diese grundlegenden Hebel konzentrieren und nicht auf eine Massnahme, deren Auswirkung auf die Prämien vernachlässigbar seien. Die vorgeschlagene Massnahme lenke von den Reformprioritäten ab.

UR führt aus, aus den Vernehmlassungsunterlagen gehe nicht ausreichend hervor, in welchem Ausmass die Entschädigungen der leitenden Organe der KVG-Versicherer als Ursache für den Anstieg der OKP-Kosten und somit der Prämien zu betrachten seien, und welches Potenzial die neuen Vorschriften nach Ansicht der SGK-N enthielten.