Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten
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Art. 7 Abs.3
Die Prüfungskommission setzt fünf Subkommissionen ein, je eine für jeden universi- tären Medizinalberuf. Jede Subkommission besteht aus vier bis acht Mitgliedern. Die Prüfungskommission bestimmt zugleich die jeweiligen Vorsitzenden dieser Subkom- missionen.
Art. 7 Abs. 4 und 5
Die Aufgaben der Prüfungskommission bleiben auch nach der Fusion unverändert be- stehen. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben betreffend den jeweiligen universitären Medizinalberuf von der entsprechenden Subkommission wahrgenommen werden sol- len.
Art. 8
Die Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Prüfungskommission sind in Artikel 8 aufgeführt. Die repräsentativen Funktionen, die Bekanntgabe der Prüfungsre- sultate sowie die Ernennung einer Stellvertretung stellen nicht delegierbare Kernauf- gaben dar. Die weiteren in Buchstaben d bis g genannten Aufgaben können der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Subkommission übertragen werden.
Art. 8a
Die Prüfungskommission hat sich ein Geschäftsreglement zu geben. Darin werden ins- besondere ihre Organisationsabläufe, die Zuständigkeiten ihrer Organe sowie das Ver- fahren für ihre Entscheidungen festgelegt. Das Geschäftsreglement hat die Aufgaben, Kompetenzen und Abläufe innerhalb der Subkommissionen verbindlich zu regeln. Es dient damit als zentrale Grundlage für eine einheitliche, transparente und effiziente Ar- beitsweise der Prüfungskommission sowie ihrer Subkommissionen.
Art. 10 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2
In diesen Bestimmungen wird der bislang im Plural verwendete Ausdruck «Prüfungs- kommissionen» durch die Singularform «Prüfungskommission» ersetzt.
3.2.8 Verordnung vom 12. November 1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Art. 5
Für die Auflösung der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe muss Artikel 5 VOCV ersatzlos aufgehoben werden. Dadurch entfallen die Bestimmungen zur Einset- zung, Zusammensetzung und den wichtigsten Aufgaben der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe.