Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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Anhang 2 RVOV enthält die Liste der ausserparlamentarischen Kommissionen. Die 18 Kommissionen, die im Rahmen dieser Vorlage aufgelöst werden sollen, werden von der Liste gestrichen. Hinzugefügt werden die 3 Kommissionen, die aus den Fusionen gemäss Vorlage entstehen, sowie das Organ, das die Akkreditierungskommission er- setzen soll.

3.2.2 Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29. November 201254 (V-FIFG)

Art. 6, Abs. 1 und 13, Abs. 5, Bst. e

In Artikel 6 Absatz 1 zweiter Satz und Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe e wird präzisiert, dass externe Expertinnen und Experten hinzugezogen werden können. Die Aufgabe des SWR in Artikel 55 Absatz 2 wird gestrichen. Bei den genannten Förderprogram- men und -initiativen werden die anderen Akteure des BFI-Bereichs gemäss den beste- henden gesetzlichen Bestimmungen konsultiert. Dafür werden in erster Linie die beste- henden Organe genutzt. Falls eine externe Gesamteinschätzung erforderlich ist, wird diese vom SBFI eingeholt.

Kapitel 8 (Art. 61)

Gemäss V-FIFG holt das SBFI im Rahmen der Verfahren zu den Nationalen For- schungsprogrammen, den Nationalen Forschungsschwerpunkten und den For- schungsinfrastrukturen Stellungnahmen des SWR ein. Mit der Abschaffung des SWR wird auch Kapitel 8 aufgehoben.

3.2.3 Bevölkerungsschutzverordnung vom 11. November 202055 (BevSV)

Art. 45 Bevölkerungsschutzverordnung

Aufgrund der Aufhebung der KomTmBors wird Artikel 45 der Bevölkerungsschutzver- ordnung aufgehoben. Die bis anhin von der KomTmBors ausgeführten Aufgaben wer- den vom BABS übernommen. Zu den Auswirkungen auf den Bund siehe Ziffer 4.1.11.

3.2.4 Verordnung vom 7. September 201656 über die Koordination und Koope ration bei raumrelevanten Bundesaufgaben (KoVo)

Art. 2 Art. 3

Mit der Aufhebung von Art. 2 und 3 entfällt die Rechtsgrundlage für den Rat für Raum- ordnung.

54 SR 420.11

55 SR 520.12

56 SR 709.17