Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/17: 25.434 Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten · 11 Seiten

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5.5 Auswirkungen auf Standardkosten und Regulierungskosten

Die geplante Revision erweitert bestehende regulatorische Pflichten der betroffenen Gruppen nicht. Es entstehen keine neuen Bewilligungs-, Melde- oder Dokumentationsanforderungen; das bestehende System der kollektiven Wahrnehmung bleibt unverändert.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter können die Standardkosten tendenziell sinken, da Abklärungen zu möglichen Direktlizenzierungen entfallen und parallele Lizenzierungswege vermieden werden. Die zentrale Abwicklung über die Verwertungsgesellschaft wird gestärkt, was Rechtssicherheit schafft und den administrativen Aufwand senkt.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf die Artikel 95 und 122 BV, die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und auf den Gebieten des Zivil- und Zivilprozessrechts verleihen.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vereinbarkeit der Regulierung mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz wurde von den Professoren Florent Thouvenin und Thomas Burri überprüft. Gemäss ihrem Rechtsgutachten vom 15. November 2023 wird das ausschliessliche Recht der Aufführung gemäss Artikel 11 Absatz 1 der Berner Übereinkunft3 nicht eingeschränkt. Der Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a URG präzisiert, wer zur Verwertung der ausschliesslichen Aufführungsrechte zuständig ist. Damit ist lediglich die Ausübung des Rechts betroffen und nicht das Recht an sich. Die Kollektivverwertung in Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a URG erfüllt damit den Drei-Stufen-Test nach Artikel 13 des TRIPS-Abkommens4. Wenn aber Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a URG mit internationalem Recht vereinbar ist, ist auch die neue Fassung von Artikel 40 Absatz 3 URG mit internationalem Recht vereinbar, da er lediglich eine erweiterte Anwendbarkeit von Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a URG zur Folge hat.

3 SR 0.231.13

4 SR 0.632.20