Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/17: 25.434 Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten · 11 Seiten

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Übersicht

Komponistinnen und Komponisten wissen in der Regel nicht, wo ihre Musik aufgeführt wird. Hier kommt die Verwertungsgesellschaft SUISA ins Spiel: Sie sammelt die Informationen von Veranstaltungen, zieht die Vergütung für die Urheber-

rechte ein und verteilt das Geld an die Urheberinnen und Urheber. Für

Veranstalterinnen und Veranstalter ist das praktisch; sie haben einerseits Rechtssicherheit, weil sie nur mit einer Stelle verhandeln müssen und andererseits finan-

zielle Planungssicherheit, weil die Vergütung nach einem festen Tarif bestimmt

wird. Die vorliegende Gesetzesanpassung sichert das bestehende System für die Zu-

kunft.

Ausgangslage

Komponistinnen und Komponisten können nicht mit vernünftigem Aufwand in Erfahrung bringen, wer ihre Kompositionen wo aufführt. Ihre Rechte werden deshalb grundsätzlich kollektiv durch die Verwertungsgesellschaft SUISA wahrgenommen. Die Veranstalterin meldet die gespielten Werke und rechnet gestützt auf einen einheitlichen Tarif direkt mit der SUISA ab. Die Veranstalterin muss so nicht mit jeder Urheberin und jedem Urheber individuell verhandeln und hat Dank des einheitlichen Tarifes finanzielle Planungssicherheit.

Nun drängt mit den Direktlizenzierern eine neue Form von Dienstleistern auf den Markt. Sie bewegen Urheberinnen und Urheber (Komponistinnen und Textautoren) zum Austritt aus der Verwertungsgesellschaft und nehmen deren Rechte anschliessend in deren Auftrag wahr. D.h. anstelle der Verwertungsgesellschaft verhandeln sie die Aufführungsrechte ihrer Auftraggeberinnen und Auftraggeber direkt mit der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter. Für einzelne, berühmte Urheberinnen oder Urheber kann sich dieser Schritt lohnen, weil die Direktlizenzierer nicht über einen einheitlichen Tarif abrechnen und so in den Verhandlungen mit der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine grössere Vergütung erzielen können. Das Geschäftsmodell ist jedoch nicht nachhaltig, weil es die über die Kollektivierung der Rechtewahrnehmung geschaffene Markttransparenz zerstört. Die Veranstalter müssen so zusätzlich zur SUISA mit einer unbekannten Anzahl von Direktlizenzierern verhandeln. Die Rechts- und Planungssicherheit der Veranstalter entfällt und die Urheberinnen und Urheber riskieren, keine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten.

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, das System der kollektiven Verwertung der Aufführungsrechte als notwendige Antwort auf die fehlende Markttransparenz zu bewahren. Die Direktlizenzierung soll möglich bleiben. Sie soll aber beschränkt bleiben auf diejenigen Fälle, in denen Musikerinnen und Musiker ausschliesslich ihre eigenen Stücke darbieten (typischerweise die sog. Singer-Songwriter).

Der vorliegende Entwurf basiert auf der parlamentarischen Initiative 25.434 «Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten», welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am 8. April 2025 einstimmig angenommen hat. Die Initiative fordert eine klarere Regelung der Urheber-