Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/17: 25.434 Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten · 11 Seiten
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5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Für Kantone und Gemeinden ergeben sich durch die vorliegende Revision keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten. Die Aufsicht über die Wahrnehmung von Aufführungsrechten liegt weiterhin beim Bund, während die kollektive Verwertung wie bisher durch die zuständige Verwertungsgesellschaft erfolgt.
Treten Gemeinden oder Kantone selbst als Veranstalterinnen und Veranstalter auf, etwa bei lokalen Festivals oder Kulturprogrammen, erhöht die Präzisierung der persönlichen Verwertung ihre Planungssicherheit, da unklare oder konkurrierende Lizenzierungswege wegfallen.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der Kultursektor, zu dem auch die Konzertbranche gehört, erwirtschaftete im Jahr 2022 eine Bruttowertschöpfung in der Höhe von 16,3 Milliarden Franken und trug damit 2,1 % zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.2 Dabei stellt die Konzertbranche innerhalb des Kultursektors nur einen vergleichsweise kleinen Teilbereich dar. Zudem ist die Zahl der Auftritte, bei denen Direktlizenzen zur Anwendung gelangen, im Vergleich zu den über Verwertungsgesellschaften lizenzierten Veranstaltungen gering.
Vor diesem Hintergrund sind von der vorliegenden Revision keine gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen zu erwarten.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Präzisierung stärkt ein System, das für ein vielfältiges Kulturangebot zentral ist. Die kollektive Wahrnehmung ermöglicht den Zugang zu einem breiten Repertoire an Werken Dritter, ohne dass veranstalterseitig aufwändige Rechteklärungen notwendig werden, erleichtert hierdurch die Durchführung von Konzerten und anderen öffentlichen Veranstaltungen und sorgt damit für den Fortbestand eines vielfältigen Kulturangebots.
Klare gesetzliche Kriterien erhöhen die Rechtssicherheit und schützen das bestehende Modell vor unterschiedlichen Auslegungen. Davon profitieren Veranstalterinnen und Veranstalter ebenso wie das Publikum, da kulturelle Angebote mit besserer Planungssicherheit organisiert werden können und langfristig bestehen bleiben. Da über die kollektive Rechtewahrnehmung das gesamte Repertoire lizenziert wird, bleibt zudem
2 Bericht des Bundesamts für Statistik BFS von 2025 «Die Kultur als Arbeitswelt. Entwicklungen bei den Kulturschaffenden (2010–2024) und bei den Kulturbetrieben (2011– 2022)», abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturbetriebe.