Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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Schutz vor Cyberrisiken, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Bundespolizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.

Dieser Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum selbst unter Berücksichtigung des Entlastungspakets 2027 fehlt und eine darüber hinausgehende ausgabenseitige Kompensation keine realistische Alternative ist. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrwertsteuer ab 2028 um 0,8 Prozentpunkte befristet auf 10 Jahre zu erhöhen. Der reduzierte Satz (z. B. Lebensmittel, Medikamente) und der Sondersatz (Beherbergungsleistungen) sollen proportional zum Normalsatz um 0,3 bzw. 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Erhöhung ermöglicht es, den sicherheitsrelevanten zivilen Bundesämtern und der Armee, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, welche sie für die Verteidigungsfähigkeit und den Schutz der Bevölkerung benötigen. Diese Einnahmen in den Jahren 2028 bis 2037 werden zugunsten der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zweckgebunden. 18 Milliarden Franken stehen für zusätzliche Rüstungsbeschaffungen und die Mehrkosten auf dem Rüstungsmarkt zur Verfügung, 10 Milliarden werden zur Finanzierung von geplanten, aber im Bundeshaushalt noch nicht finanzierten Rüstungsbeschaffungen eingesetzt. 3 Milliarden Franken werden für sicherheitsrelevante Ausgaben ausserhalb der Armee (insbesondere Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit, Nachrichtendienst, Bundespolizei, Grenzschutz) benötigt.

Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der prioritär notwendigen Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz ist eine Änderung der Bundesverfassung notwendig. Die Kurzfristigkeit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hat auch Auswirkungen auf Unternehmen. Um diese abzuschwächen, werden Übergangsregelungen im Mehrwertsteuergesetz vorgesehen.

Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung sollen in einen neu zu schaffenden Fonds zur Finanzierung von Rüstungsausgaben und -investitionen eingelegt werden, um eine grössere Planungs- und Realisierungssicherheit zu haben und bei der Mittelverwendung über erhöhte Flexibilität zu verfügen. Dieser Fonds soll sich maximal auf sechs Milliarden (das Zweifache der jährlichen Mehreinnahmen) verschulden können, um Zahlungsspitzen aufzufangen. Mit Beendigung der Befristung der Mehrwertsteuererhöhung endet auch die Laufzeit des Fonds und er muss wieder schuldenfrei sein. Für diesen Fonds muss ein eigenes Gesetz geschaffen werden (Rüstungsfondsgesetz).