Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/26: Änderung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) und Totalrevision der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV) · 11 Seiten
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Übersicht
Infolge der vom National- und Ständerat angenommenen Motion Buffat vom 29. September 2023 (23.4291 «Der Transportpolizei die Hilfsmittel bieten, damit sie ihre Reaktion der konkreten Situation anpassen kann») ist eine Anpassung der
Verordnung über die Sicherheitsorgane (VST, SR 745.21) erforderlich. Die Um- setzung des parlamentarischen Auftrags führt zu einer Ergänzung der gelten-
den Bestimmungen, indem der Transportpolizei die Befugnis eingeräumt wird, Destabilisierungsgeräte (auch Taser genannt) einzusetzen. Zur Verwendung
von Tasern werden Bodycams eingesetzt, um die Rechtmässigkeit des Einsat- zes dokumentieren zu können. Der Vorstoss bietet die Gelegenheit, die Verord-
nung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV, RS
742.147.2) zu revidieren, um den rechtmässigen Einsatz von Videokameras ein-
schliesslich tragbaren Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten (u.a. Bodycams) zu
ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auch geregelt, unter welchen Vor- aussetzungen Live View in Fahrzeugen zulässig ist. Ausserdem werden veral-
tete Verweise und Inhalte in der VST entfernt.
Ausgangslage
Die Transportpolizei (TPO) ist in den Infrastrukturen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs tätig und sieht sich zunehmend mit Gewalt konfrontiert. So stiegen die Tät lichkeiten zum Nachteil von Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleitern zwischen An fang 2023 und März 2026 von 22 auf 35 pro Monat (Zahlen TPO/SBB). Das Destabili sierungsgerät (DSG) ergänzt die bestehenden Einsatzmittel als nicht-tödliches Werk zeug, um verhältnismässigen Zwang gegenüber Personen und Sekundärzielen aus zuüben. Es funktioniert über kurze Stromimpulse, die eine temporäre neuromuskuläre Lähmung bewirken, und wirkt unabhängig von körperlicher Verfassung oder Einflüssen wie Alkohol oder Drogen. Hierarchisch steht das DSG unter der Schusswaffe, gleich gestellt mit Schlag-/Abwehrstöcken und Pfefferspray. Die Mitarbeitenden der TPO tra gen im Einsatz Bodycams. Diese starten beim Aktivieren des DSG automatis1ch und zeichnen den Einsatz in Bild und Ton auf.
Inhalt der Vorlage
Dieses Projekt will die rechtliche Basis auf Verordnungsstufe (VST) schaffen, damit die TPO Destabilisierungsgeräte einsetzen kann. Weil der Einsatz von Destabilisierungs geräten mittels Bodycams dokumentiert werden soll, ist eine Anpassung der Bestim mungen der VüV-ÖV hinsichtlich des Einsatzes von Video- und Audioaufzeichnungs geräten ebenfalls erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird die Rechtsgrundlage zum Einsatz von Bodycams nicht nur für die TPO, sondern auch für den Sicherheitsdienst sowie das Fahr, Kontroll- und Begleitpersonal geschaffen, denn auch das Personal ist zunehmender Gewalt ausge setzt. Gleichzeitig wird geregelt, dass auch in Fahrzeugen Videoaufnahmen, die in Echtzeit angesehen werden (Live View), zulässig sind. Zudem werden Verweise auf nicht mehr aktuelle Texte korrigiert und veraltete Inhaltsvorgaben bzw. Aufgaben ent fernt.