Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 50 Seiten

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Bst. b

Die Anzahl der beförderten Pakete ist definiert als die Summe aus den Inlandspaketen und aus den ins Ausland versendeten Paketen, die von der Post im Bereich der Grund- versorgung nach Artikel 14 Absatz 1 PG innert Jahresfrist befördert werden. Der Schwellenwert für die Kennzahl beträgt 140 Millionen Sendungen. Die Post beförderte im Jahr 2025 nach obiger Definition 160 Millionen Sendungen. Die Anzahl der beför- derten Pakete ist in den letzten sechs Jahren um rund 2,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Da die Paketmenge von 2021 bis 2024 rückläufig war, führt die gewählte Methode zu einer sinkenden Prognose. Die Post geht jedoch davon aus, dass die Paketmenge in den nächsten Jahren kontinuierlich zunimmt.

Zweiter Schwellenwert: Pakete in der Grundversorgung

200

180

160

140

120

100

80

60

40

20

0

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035

Menge historisch Projektion ab 2026 Schwellenwert = 140

Abbildung 2: Pakete in der Grundversorgung

Bst. c

Die Anzahl der in der Tageszustellung beförderten Zeitungen und Zeitschriften ent- spricht den Exemplaren abonnierter Zeitungen und Zeitschriften, welche die Post im Bereich der Grundversorgung nach Artikel 14 Absatz 1 PG innert Jahresfrist befördert. Der Schwellenwert für die Kennzahl beträgt 350 Millionen Exemplare. Die Post beför- derte im Jahr 2025 nach obiger Definition 489 Millionen Exemplare. Die Anzahl der in der Tageszustellung beförderten Zeitungen und Zeitschriften ist in den letzten sechs Jahren um 3,6 Prozent pro Jahr gesunken.