Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 50 Seiten
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Art. 10 Briefkästen und Briefkastenanlagen
Artikel 10 VE-PG räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Bedingungen für Briefkästen und Briefkastenanlagen im Bereich von Hauszugängen, an der Zufahrt zu einer Überbauung oder an einem zentralen Ort in einer Überbauung zu regeln.
Für die Zustellung von Postsendungen muss die Hauseigentümerin oder der Hausei- gentümer auf eigene Kosten einen frei zugänglichen Briefkasten oder eine frei zu- gängliche Briefkastenanlage einrichten. Letztere fasst mehrere Briefkästen an einem Ort zusammen. Diese muss im Eingangsbereich eines Mehrfamilien- und Geschäfts- hauses, an der Zufahrt zu einem Quartier oder an einem anderen zentralen Ort in ei- ner Überbauung errichtet werden. Die Zustellung in zentrale Briefkastenanlagen gilt als Hauszustellung im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 PG.
Mit zentralen Abgabestellen kann die Zustellung von Postsendungen für die Bevölke- rung attraktiver gestaltet und gleichzeitig die Verkehrsbelastung gesenkt werden. Die Zustellung an einem zentralen und sicheren Ort vermindert das Risiko, dass Sendun- gen gestohlen werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung abwesend ist. Die Zustellung in zentrale Briefkastenanlagen trägt zur Ver- einfachung der Zustellung von Postsendungen bei. Die zentralen Abgabestellen leis- ten einen Beitrag, die Sendungen besser zu bündeln, die letzte Meile dank einer Re- duktion der Anzahl Stopps effizienter zu gestalten.
Der Bundesrat wird die Einzelheiten betreffend den Standort, die Abmessungen und die Zugänglichkeit der Briefkastenanlagen zu einem späteren Zeitpunkt in der VPG regeln.
Art. 12
Die Bestimmung wird aufgehoben und in eine inhaltlich überarbeitete und auf den Be- reich des Zahlungsverkehrs erweiterte Regelung überführt (vgl. hierzu Art. 33d VE-PG).
Art. 14 Abs. 1, 2 Einleitungssatz, 3 erster Satz, 9 und 10
Zu Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 und 10
Mit der am 19. Dezember 2025 verabschiedeten Teilrevision der VPG wurde ein hyb- rides Zustellsystem in die Grundversorgung aufgenommen. Entsprechend ist der Um- fang der Beförderungspflicht auch auf Gesetzesstufe zu ergänzen.
Zu Abs. 2 Einleitungssatz
Die Anpassung des Einleitungssatzes betrifft nur den französischen Text.