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Vernehmlassung 2026/32: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 15 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 4 (Art. 4 Abs. 1 Bst. d)
Dienstleistungen des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen und des Fachbereichs Infostar im Bundesamt für Justiz
Fr.
I. Dokumentenübermittlung
1. Schweizerische Zivilstandsdokumente
1.1 Bestellung und Weiterleitung von Zivilstandsurkunden, Entschei-
dungen und Dokumenten, pro Zivilstandsamt oder andere Behörde30
der Schweiz, bei kantonalen Kanzleien und bei der Bundeskanzlei,
1.2 Einholung von Beglaubigungen bei ausländischen Vertretungen in pro Beglaubigungsstelle30
2. Ausländische Zivilstandsdokumente 2.1 Bestellung und Weiterleitung von Zivilstandsurkunden, Entscheidungen und Dokumenten, pro Dossier, welches von einer Schweizer Vertretung im Ausland übermittelt worden ist50
2.2 Einholung und Weiterleitung von Übersetzungen, Beglaubigungen
oder Echtheitsüberprüfungen sowie Vermittlung von Gutachten,
bereits vorliegender Dokumente, pro Dossier, welches von einer
Schweizer Vertretung im Ausland übermittelt worden ist
50
II. Andere Dienstleistungen
3. Eintragung von Spenderdaten, pro Geburt oder errechnetem Ge-
burtstermin, von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden
Arzt zu entrichten100
27 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 19986,
4. Behandlung von Auskunftsgesuchen 4.1 Auskunft über die Personalien des Samenspenders gemäss Artikel pro halbe Stunde85
4.2 Nachforschungen in Registern und Belegen gestützt auf einen Suchauftrag zur Abklärung eines Sachverhaltes, pro halbe Stunde85
5. Inkasso nicht bezahlter Gebühren Schriftliche Mahnung der gebührenpflichtigen Person nach Ablauf der Zahlungsfrist (spätestens nach drei Mahnungen)20