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Vernehmlassung 2026/32: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 15 Seiten

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Fr.

– zusätzlich ab der zweiten Seite: pro Seite2

II. Entgegennahme von Erklärungen

In der Gebühr inbegriffen ist – unter Vorbehalt von nachfolgender

Ziffer 15 – die Beratung und Information bezüglich Voraussetzun-

gen und Rechtswirkungen sowie das allfällige Gesuch des Zivil-

standsamtes an die zuständige Aufsichtsbehörde um Bewilligung

der Entgegennahme

4. Namensführung und Geschlecht

4.1 Namenserklärung (Art. 12, 13, 13a, 14a, 14abis, 37 und 37a ZStV),

wenn sie unabhängig von einem anderen zu beurkundenden Zivil-

standsereignis abgegeben wird100

4.2 Erklärung über die Unterstellung des Namens unter das Heimat-

100 recht (Art. 14 Abs. 1 ZStV)

4.3 Meldung einer Fehlgeburt und Ausstellung einer Bestätigung

durch das Zivilstandsamt30

4.4 Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und eine damit verbundene Änderung von Vornamen (Art. 14b Abs. 1 ZStV)100

4.5 Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters, wenn diese separat eingeholt werden muss (Art. 14b50

Abs. 2 ZStV)

5. Kindesanerkennung

5.1 Erklärung über die Anerkennung eines Kindes

(Art. 11 Abs. 5 ZStV)170

5.2 Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters, wenn diese separat eingeholt werden muss (Art. 1150

Abs. 4 ZStV)

5.3 Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sowie

Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften

(Art. 11b ZStV)50

6. Erklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Eheschliessung (Art. 98 Abs. 3 ZGB) bei einem mitwirkenden Zivilstandsamt (Art. 69 Abs. 1 ZStV)85

7. Erklärung über die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (Art. 35 PartG i.V.m. Art. 75n ZStV)85

8. Entgegennahme der Erklärung betreffend nicht streitige Angaben

über den Personenstand (Art. 41 ZGB; Art. 17 Abs. 1 ZStV), pro 85 / 340 halbe Stunde / maximal