Vorlage
Vernehmlassung 2026/32: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 15 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Fr.
IV. Bereinigung von beurkundeten Daten
12. Bereinigung, Berichtigung oder Löschung und Neubeurkundung
von Daten, wenn die Person das Verfahren durch ein vorwerfbares
Verhalten verursacht hat (Art. 42 Abs. 1 und 43 ZGB; Art. 29 Abs.
1 und 30 Abs. 1 ZStV), pro halbe Stunde / maximal 85 / 1000
V. Andere Dienstleistungen
13. Dienstreise, wenn eine gebührenpflichtige Dienstleistung zu er-
bringen ist, pro halbe Stunde85
14. Prüfung ausländischer Dokumente und von ausländischem Recht
(inkl. Personenaufnahme und Aktualisierung der Personendaten),
pro Person und halbe Stunde / maximal 85 / 510
15. Zuschlag für Beratung und Information im Hinblick auf künftige
oder im Rahmen laufender Verfahren, sofern der Aufwand zwei 85 / 510 Stunden übersteigt, pro halbe Stunde / maximal
16. Beschaffung von Dokumenten und Beglaubigungen aus dem In-
land oder Ausland, pro Auftrag85
17. Einholung einer Übersetzung für Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind (Art. 3 Abs. 4 ZStV)40
18. Vermittlung, Instruktion und Beauftragung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers50
19. Befragung einer Person oder eines Paares zur Klärung von Tatsa-
chen, die darauf hindeuten, dass die betroffene Person offensicht-
lich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestim-
mungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und
Ausländern umgehen will (Art. 97a ZGB), wenn das Gesuch des
betroffenen Paares:
− wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen wird, pro halbe Stunde
/ maximal 85 / 1000
− gutgeheissen wird, dieses aber durch sein Verhalten Anlass
für die Abklärungen gegeben hat, pro halbe Stunde / maxi- 85 / 1000 mal
20. Zusatzaufwand für die individuelle Gestaltung einer Trauung oder85
gung aus einem Papierregister:
eine Umwandlungszeremonie, pro halbe Stunde 21. Ausfertigung einer Kopie einschliesslich Richtigkeitsbescheini- – anlässlich einer Beurkundung30
– ausserhalb einer Beurkundung50
22. Erlass einer begründeten Verfügung, pro halbe Stunde / maximal 85 / 510