Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten

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3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Die Vorlage umfasst im Wesentlichen drei Regelungsbereiche:

3.1.1 Sicherheit

Die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen und der darüber erbrachten Dienste muss angesichts der instabilen geopolitischen Lage verbessert werden. Daher werden im Bereich der Fernmeldeinfrastrukturen Vorgaben vorgeschlagen, welche die Resilienz und die Sicherheit der Infrastrukturen an sich erhöhen. Zudem soll der Bundesrat bei Sicherheitsrisiken infolge der geopolitischen Situation die notwendigen Massnahmen ergreifen können. Der Sicherheit der Infrastrukturen dienen nicht zuletzt auch Mass- nahmen im Bereich der Fernmeldeanlagen und der elektrischen Geräte. Hierzu sollen die Bestimmungen für Anlagen präzisiert werden, die im Interesse der Verbrechens- verhütung und Verbrechensbekämpfung sowie der öffentlichen Sicherheit von be- stimmten Behörden betrieben werden müssen. Überdies soll das BAKOM zur Identifi- kation von Störungen des Frequenzspektrums im Verkehr Messanlagen mit einer Bild- aufnahmefunktion ausstatten können und damit fehlbare Fahrzeuge identifizieren zu können.

Des Weiteren wird auch eine verbesserte Verfügbarkeit der Notkommunikation ange- strebt, welche durch die Einführung einer Form von technischer Systemführerschaft erreicht werden soll.

Schliesslich soll auch die Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten im Um- gang mit Fernmeldediensten erhöht werden. So müssen Anbieterinnen von Fernmel- dediensten die Erziehungsberechtigten ausführlicher über technische Mittel zum Ju- gendschutz im Bereich der Pornographie informieren. Zudem soll die Bekämpfung des Missbrauchs von schweizerischen Telefonnummern und Domain-Namen verstärkt wer- den.

3.1.2 Infrastrukturausbau

Zum Zwecke eines effizienten Infrastrukturausbaus soll das BAKOM technische und administrative Vorschriften (TAV) zur gebäudeinternen Verkabelung erlassen können und so Standards definieren. Die Vorgaben sollen sich insbesondere an bestehenden freiwilligen technischen Richtlinien des BAKOM43 orientieren. Überdies wird vorge- schlagen, in den allgemeinen Bestimmungen gewisse Eigentümerinnen oder Betreibe- rinnen von Fernmeldeanlagen oder Kabelkanalisationen den Anbieterinnen von Fern- meldediensten gleichzustellen, soweit dies für den wirksamen Wettbewerb beim Er- bringen von Fernmeldediensten notwendig ist. Insbesondere im Bereich der Inan- spruchnahme von Grund und Boden sowie des Zugangs zum Gebäudeeinführungs- punkt und der Mitbenutzung gebäudeinterner Anlagen soll damit eine bisherige Geset- zeslücken geschlossen werden können. Die Vorlage enthält keine expliziten Mitbenut- zungspflichten von passiver Infrastruktur. Ob eine entsprechende Verpflichtung erfor- derlich ist, soll im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung dennoch zur Diskussion gestellt werden.

43 BAKOM (2012)