Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/4: Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) · 11 Seiten

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Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) stützt sich auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und bezeichnet gemäss einem einheitlichen Kriterienkatalog Ortsbilder, die aufgrund ihrer baukulturellen Qualitäten national bedeutsam sind. Es hat im heutigen, oben beschriebenen Kontext ein besonderes Gewicht, wobei sich in jüngster Zeit vermehrt Fragen zu seiner Anwendung stellen, vor allem im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten.

Herausforderungen in der Anwendung ergeben sich insbesondere bei der sogenannten «Direktanwendung» der Bestimmungen über das ISOS, also bei der unmittelbaren Berücksichtigung des ISOS im Rahmen der Erfüllung von Bundesaufgaben. Im Vordergrund stehen dabei bundesrechtliche Bewilligungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b NHG, die nicht in direktem Zusammenhang mit der visuellen Erscheinung eines Ortsbilds stehen, wie beispielsweise die Prüfung und Erteilung von gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen sowie die Errichtung von unterirdischen Zivilschutzbauten. Bei der Installation von Solaranlagen ergeben sich ähnliche Fragen, was zu einer Rechts- und Planungsunsicherheit führt. Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn die Pflicht zur ISOS-Direktanwendung erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens oder gar erst in einem Beschwerdeverfahren erkannt wird.

Die Interpretation der ISOS-Erhaltungsziele und deren sachgerechte Umsetzung kann in der praktischen Anwendung zudem herausfordernd sein. Für eine sachgerechte Berücksichtigung des ISOS in den kantonalen und kommunalen Planungen mangelt es oftmals an konsolidierten Kriterien und Prozessen, namentlich auch bezüglich der stufengerechten und zeitlich angemessenen Interessenabwägung betreffend die Bundesinventare in der Richt- und Nutzungsplanung.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zur Lösung der bestehenden Herausforderungen in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zum ISOS und seiner Umsetzung im Zusammenhang mit der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen einen Runden Tisch organisiert. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Baukultur (IDAG Baukultur) wurde mit dessen Vorbereitung beauftragt. Der «Runde Tisch ISOS» wurde in zwei Etappen durchgeführt und fand am 12. Mai 2025 und am 5. Juni 2025 statt. Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft haben in diesem Rahmen gemeinsam breit abgestützte Lösungsvorschläge für konkrete und rasch umsetzbare Massnahmen zur Verbesserung der Anwendung des ISOS erarbeitet. Die Ergebnisse des «Runden Tisches ISOS» wurden in einem Bericht vom 26. Juni 2025 konkretisiert1. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, die Massnahmen umzusetzen, prioritär jene, die eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) sowie der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) umfassen. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage umfasst die Umsetzung dieser Massnahmen.

2. Die Gründe für die Revision

Die grundsätzliche Bedeutung des ISOS als wertvolles Instrument zur Erhaltung der baukulturellen Identität der Schweiz ist unbestritten. Indes bestehen gewisse Anwendungs- und

1 INTERDEPARTEMENTALE ARBEITSGRUPPE BAUKULTUR, Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS - Bericht zum «Runden Tisch ISOS», Bern, 2025 (abrufbar unter www.isos.ch > Materialien > Berichte).