Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 108Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 6 Geschätzte Abweichungen des öffentlichen Schuldenstands bei einer
gleichzeitigen Erhöhung der MWST-Sätze und des AHV-Beitragssatzes ge mäss Variante 3a, jeweils in Prozentpunkten des nominalen BIP und in Mil liarden Franken (abdiskontiert auf das Niveau 2025).
Lesehilfe: Eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2031 würde über die oben beschriebenen Mechanismen dazu führen, dass die Schulden 2040 um 0,2 Prozent des BIP 2025 oder 2,32 Milliarden Franken höher wären.
Massnahme 2031 20352040
Variante 3a 0,02 % 0,15 % 0,2 %
(+0,7 Prozentpunkte 0,15 Mrd. CHF 1,27 Mrd. CHF 2,32 Mrd. CHF MWST; +0,2 %-
Punkte Beitragssatz)
Quelle: BAK Economics
5.2.3. Mindereinnahmen bei Einkommenssteuern durch die Erhöhung der AHV-
Beiträge
Zusätzliche AHV-Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, was zu Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern führt.
Eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte gemäss der Variante 3b führt zu jährlich wiederkehrenden Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) basierend auf den erwarteten Zusatzeinnahmen für die AHV als Folge der höheren Lohnbeiträge, betragen diese jährlichen Mindereinnahmen im Jahr 2031 rund 60 Millionen Franken. Davon entfallen rund 45 Millionen Franken (78,8 Prozent) auf den Bund. Dieses Ergeb nis folgt aus dem geschätzten Grenzsteuersatz bei der direkten Bundessteuer von rund 7 Prozent. Zudem geht diese Schätzung der ESTV von der erwarteten Gesamtsumme der mittels Lohnbeiträgen zusätzlich eingenommenen AHV-Beiträge in Höhe von 1 001 Millionen Franken aus. Diese Gesamtsumme verteilt sich hälftig auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Wie stark die Einkommen der erwerbstätigen Personen sinken, hängt davon ab, zu welchem Anteil die Arbeitnehmenden neben dem Arbeitnehmerauch den Arbeitgeberbeitrag mittels Lohneinbussen tragen (Steuerinzidenz). Empiri sche Befunde zeigen, dass Arbeitgeber ihre Beiträge oft durch ein verlangsamtes Lohnwachstum auf die Reallöhne der Arbeitnehmenden überwälzen (vgl. Ziff. 5.4.1.2). Gestützt auf eine Metastudie unterstellt die Schätzung, dass die Arbeitnehmenden mit telfristig zusätzlich zu den Arbeitnehmerbeiträgen auch 70 Prozent der Arbeitgeberbei träge tragen92. Das Einkommen der erwerbstätigen Personen reduziert sich daher ins gesamt im Umfang von 85 Prozent des erwarteten Betrags an zusätzlichen AHV-Bei trägen. Für die verbleibenden 15 Prozent des zusätzlichen AHV-Lohnbeitrags bzw. 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Sie kön nen erstens die Unternehmensgewinne reduzieren, womit sich Mindereinnahmen bei
92 Melguizo, Angel., & González-Páramo, José Manuel (2013). Who bears labour taxes and social contributions? A meta-analysis approach. SE RIEs, 4(3), 247-271.