Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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5.2. Auswirkungen auf den Bund
Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 20,2 Prozent an der Finanzierung der AHV-Ausgaben. Ein Ausgabenwachstum entsteht mit dem vorliegenden Entwurf einzig durch die Anpassung der Kürzungs- und der Erhöhungssätze sowie durch die Einfüh rung des Multiplikationsfaktors. Die Mehrkosten für den Bund werden 2040 auf rund 20 Millionen Franken beziffert. Perspektiven über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren sind jedoch mit zunehmender Unsicherheit behaftet und können daher erheb lich revidiert werden.
In Bezug auf die finanzierungsseitigen Massnahmen, insbesondere die Erhöhung der MWST oder des Beitragssatzes, werden die Auswirkungen im Folgenden detailliert be schrieben.
5.2.1. Erhöhung der Mehrwertsteuersätze (Varianten 2, 3a und 3b)
Der Bund kauft zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben Leistungen und Güter ein, auf welchen die MWST erhoben wird. Der Bund ist damit von der Erhöhung der Steu ersätze für seinen Konsum sowie seine Investitionen betroffen. Zudem ist zu beachten, dass er bei von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen und bei hoheitlichen Tätigkeiten die Mehrwertsteuer, die auf seinen Vorleistungen lastet, nicht als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Er ist somit mit einer Schattensteuer (taxe occulte) belastet. Diese Schattensteuer würde durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze leicht stei gen. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wird eine proportionale MWST-Erhöhung in den Varianten 2 und 3a um 0,7 Prozentpunkte (Nor malsatz: 0,7 Prozentpunkte; reduzierter Satz 0,2 Prozentpunkte; Sondersatz um 0,4 Prozentpunkte) für den Bund beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehr ausgaben in der Grössenordnung von 90 Millionen Franken führen (Stand: 2023), in der Variante 3b um 0,9 Prozentpunkte (Normalsatz: 0,9 Prozentpunkte; reduzierter Satz 0,3 Prozentpunkte; Sondersatz um 0,5 Prozentpunkte) in der Grössenordnung von 110 Millionen Franken (Stand: 2023).
Die Mehrwertsteuersatzanhebung erhöht den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), was im Rahmen der Lohnpolitik des Bundes das Lohnwachstum beeinflussen kann. Hinzu kommen weitere Wirkungskanäle mit Relevanz für den Bund. Da die AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, dürfte eine Mehrwert steuererhöhung auch zu einem Anstieg der AHV-Ausgaben führen. Der Bund trägt über seinen Beitrag an die AHV diesen Zuwachs mit. Die dämpfende Wirkung der Steuerer höhung auf die Wirtschaftsleistung dürfte sich zudem auf die Einnahmen des Bundes auswirken. Die zu erwartenden Auswirkungen wurden im Rahmen einer vom BSV be auftragten Studie von BAK Economics anhand eines ökonometrischen Simulationsmo dells geschätzt.91. Folgende Tabelle zeigt die erwartete Belastung der Bundesfinanzen, gemessen am Schuldenstand, absolut sowie in Prozentpunkten des nominalen BIP, im Vergleich zur Situation ohne Erhöhung der MWST. Die geschätzten Effekte sind haupt
91 Bill-Körber, Alexis; Ding, Luca; Maurer, Claude; Roth, Karin (2025). Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen unterschiedlicher Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der AHV (2025-2040); Makro- und Mikroanalysen, Erhöhung Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge und Referenzalter. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 8/26. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) (noch nicht veröffentlicht)