Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Tabelle 4 Veränderungen bei den Ausgaben und Einnahmen der AHV im Jahre 2040
nach unterschiedlichen Finanzierungsvarianten
Finanzielle Auswirkung der AHV-Reform 2030 im Jahr 2040
Inkrafttreten der Massnahmen der AHV-Reform 2030 im Jahr 2031
In Millionen Franken, zu Preisen von 2024. Die Beträge sind auf 10 Millionen Franken gerundet.
Berechnungen basierend auf den volkswirtschaftlichen Eckwerten des BR vom 12.06.2025 und dem Bevölkerungsszenario A-00-2025 des BFS
Variante 1 Variante 2 Variante 3a Variante 3b
Massnahmen
Finanzierung der 13. Altersrente Finanzierung der 13.en Altersrente Keine Finanzierung der 13. Keine Finanzierung der 13. gemäss SR (zeitlich unbegrenzt); gemäss NR (befristet); Altersrente vom Parlament Altersrente durch das Parlament
keine zusätzliche Finanzierung in Verlängerung der Finanzierung in beschlossen; Finanzierung in beschlossen; Finanzierung in AHV2030 AHV2030 AHV2030 AHV2030 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausbagen Einnahmen Erhöhung Beitragssatz für Selbstständige 250 250 250250
Beschränkung der Abzüge 2. Säule 40 40 4040
Beiträge auf UV/KV Taggelder 450 450 450450
Erhöhung der Franchise -70 -70 -70 -70 Anderung der Vorbezugs- und Aufschubssätze 90 90 9090
Einführung eines Erhöhungssatzes 0 1) 0 1) 0 1) 0 1)
Finanzierungsmassnahmen 3450 3010 41603870
Erhöhung der MWST 17202 30104 30105 38707 Erhöhung der Beiträge 17303 11506
Bundesbeitrag zu 20,2% der Ausgaben 20 20 2020
Total 90 4 140 90 3 700 90 4 850 90 4 560 Total (Einnahmen - Ausgaben) 4 050 3 610 4 760 4 470 Umlageergebnis im Jahr 2040 800 400 15001200
Höhe des Ausgleichsfonds in Prozent der Ausgaben im Jahr 2040 105 97 10096
1) Die nicht auf 10 Millionen gerundeten Kosten betragen 4 Millionen Franken
2) Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte ab 2028
3) Erhöhung der Beitragssätze um 0,3 Prozentpunkte ab 2028
4) Erhöhung der MWST um 0,7 Prozentpunkte ab 2028 bis 2030; Verlängerung der Erhöhung in AVS2030
5) Erhöhung der MWST um 0,7 Prozentpunkte ab 2031
6) Erhöhung der Beitragssätze um 0,2 Prozentpunkte ab 2031
7) Erhöhung der MWST um 0,9 Prozentpunkte ab 2031
Die Berechnungen basieren auf dem Referenzszenario der Finanzperspektiven 2025 mit den volkswirtschaftlichen Eckwerten von Juni 2025, der Betriebsrechnung 2024 und den Daten 2024. Die Schätzungen sind naturgemäss mit Unsicherheiten verbunden und können noch ändern. Zudem sind Perspektiven über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren mit zunehmender Unsicherheit behaftet und können daher erheblich revi diert werden. Die nächste Aktualisierung der Finanzperspektiven erfolgt im Juli 2026.
5.1.2. Finanzielle Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen
5.1.2.1. Finanzielle Auswirkungen auf die Invalidenversicherung (IV)
Die Massnahmen im Beitragsbereich, d. h. die Erhöhung des Beitragssatzes für Selbst ständigerwerbende, die Verringerung der Abzüge für die 2. Säule und die Erhebung von Beiträgen auf Kranken- und Unfalltaggeldern führen bei der IV zu höheren Beitrag seinnahmen. Die Anhebung der Franchise verringert hingegen die Einnahmen. Den noch ist letztlich von Mehrreinnahmen in Höhe von rund 90 Millionen Franken im Jahr 2040 auszugehen. Perspektiven über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren sind jedoch mit zunehmender Unsicherheit behaftet und können daher erheblich revidiert werden.