Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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13 und 14). Aus den Schätzungen wird ersichtlich, dass der regressive Charakter der Mehrwertsteuer die proportionale Wirkung der Lohnbeiträge im Nettoeffekt überwiegt.
Tabelle 13 Jährliche Mehrbelastung (in Franken) unter Berücksichtigung einer
gleichzeitiger proportionalen MWST-Satzerhöhung um 0,7 Prozentpunkte und gleichzeitiger Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte
gegenüber geltender Ordnung Einkommensklassen 0 – 4'599 4'600 – 6'699 6'700 – 9'399 9'400 – 13'400 und (Fr. pro Monat) 13'399 mehr Alle Haushalte 169 255 363 496818
Einpersonen-Haushalte (ohne 157 261 338537
Rentner/innen)
Paar-Haushalte 295 385 492798
(ohne Kinder)
Paar-Haushalte 397 536823
(mit 1 Kind)
Paar-Haushalte 400 543859
(mit 2 Kindern)
Rentner/innen-Haushalte 166 235 349579
Rentner/innen- und Einpersonen-Haushalte: Aufgrund der geringen Anzahl Beobachtungen wurden die Einkommensklassen "9 400 - 13 399" und "13 400 und mehr" zusammengefügt.
Tabelle 14 Mehrbelastung (in Prozent des Bruttoeinkommens) unter Berücksichti
gung unter Berücksichtigung einer gleichzeitiger proportionalen MWST-Sat zerhöhung um 0,7 Prozentpunkte und gleichzeitiger Erhöhung des AHV-Bei tragssatzes um 0,2 Prozentpunkte gegenüber geltender Ordnung
Einkommensklassen 0 – 4'599 4'600 – 6'699 6'700 – 9'399 9'400 – 13'400 und (Fr. pro Monat) 13'399 mehr Alle Haushalte 0.44% 0.38% 0.38% 0.37% 0.35% Einpersonen-Haushalte 0.43% 0.38% 0.36% 0.33%
(ohne Rentner/innen)
Paar-Haushalte 0.43% 0.40% 0.36% 0.35% (ohne Kinder)
Paar-Haushalte 0.40% 0.39% 0.35% (mit 1 Kind)
Paar-Haushalte 0.41% 0.40% 0.36% (mit 2 Kindern)
Rentner/innen-Haushalte 0.42% 0.35% 0.37% 0.36%
Rentner/innen- und Einpersonen-Haushalte: Aufgrund der geringen Anzahl Beobachtungen wurden die Einkommensklassen "9 400 - 13 399" und "13 400 und mehr" zusammengefügt.
Den Schätzungen zur Mehrbelastung liegen verschiedene, zum Teil vereinfachende Annahmen zugrunde, die es bei der Interpretation der Zahlen zu beachten gilt. Die Erhöhung der MWST wurde analog zu Ziffer 5.5.1.1 geschätzt. Als Basis für die Schät zung der Belastung aufgrund höherer Beiträge wurde das in der HABE ausgewiesene Erwerbseinkommen verwendet. Für Selbstständigerwerbende wurde eine pauschale Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte angenommen. Bei Arbeitnehmenden wurde die un mittelbar nominale Traglast der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge verwendet, bezie hungsweise die Überwälzung von Arbeitgeberbeiträgen ausgeblendet. Jedoch wurde in der Analyse die regressive Wirkung der Einkommenssteuer mitberücksichtigt.