Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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genau diese Personengruppe auszurichten, werden günstigere Kürzungssätze für Per sonen mit tiefen Einkommen vorgesehen. Eine für Personen mit tiefen Einkommen vor teilhaftere Lösung berücksichtigt die höhere Sterblichkeitsrate sowie die Schwere der Arbeit, die in der Regel mit dem Einkommensniveau korrelieren, und ermöglicht eine auf diese Personen ausgerichtete Lösung.
Bezug der AHV-Rente vor dem Referenzalter
Neu sollen die Kürzungssätze beim Vorbezug einkommensabhängig ausgestaltet wer den, wobei für Personen mit tiefen Einkommen vorteilhaftere Sätze vorgesehen wer den. Die Definition der Einkommen bezieht sich auf das massgebende durchschnittli che Jahreseinkommen, das zur Berechnung der Rente verwendet wird und das sich als Vielfaches der Minimalrente ausdrücken lässt. Mit Ausnahme von verheirateten Personen mit sehr tiefen Einkommen: beträgt das Durchschnittseinkommen des ande ren Ehegatten das Doppelte oder mehr als dasjenige der versicherten Person, so sind anstelle der Kürzungssätze der tiefsten Kategorie, diejenigen der mittleren Kategorie anwendbar (z. B. Versicherte Person: 40'000 Franken, Ehegatte: 80'000 Franken). Da die Höhe des Erwerbseinkommens häufig mit der Ausübung von belastender bzw. schwerer Arbeit korreliert, wird mit dieser Massnahme auch dem höheren Sterblich keitsrisiko dieser Personen Rechnung getragen. In Anlehnung an die heute geltenden Ausgleichsmassnahmen für Frauen, deren Referenzalter schrittweise erhöht wird (Art. 34bisund 40c AHVG), werden drei Einkommenskategorien eingeführt: tief (bis 60 480 Franken, Stand 2026), mittel (60 481 bis 75 600 Franken, Stand 2026) und hoch (ab 75 601 Franken, Stand 2026).
Für die Kategorie tief gelten im Vergleich zu den versicherungsmathematischen Sätzen günstigere Konditionen. Die Kürzungssätze der Kategorie mittel orientieren sich an den derzeit geltenden Sätzen und für die Kategorie hoch gelten Sätze, die über den versi cherungsmathematischen und den derzeit geltenden Sätzen liegen. Damit soll ein An reiz zu einem späteren Rentenbezug gesetzt werden, bei gleichzeitiger Berücksichti gung der Situation von Personen mit tiefen Einkommen. Die vorgeschlagenen Kür zungssätze finden sich in der nachstehenden Tabelle:
Tabelle 2 Kürzungssätze Vorbezug
Kürzungssatz in % gemäss AHV 2030 Kürzungssatz in % gemäss geltendem Recht
Vorbe Bis zu Betrag der Ab vierfacher Ab fünffacher
zugsdauer vierfachen mini bis fünffacher jährlicher mini
in Jahren malen jährlichen jährlicher mini maler Alters
Altersrente maler Alters rente
rente
1 2,4 % 6,8 % 7,5 % 6,8 % 2 5 % 14 % 16 % 13,3 %