Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung
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dem Bestehenden vergleichbar gewesen wäre. Dieser Aspekt hätte sich als gewichtiger Nachteil erwiesen. Zudem wäre diese Variante komplex und mit einem hohen Implementierungsaufwand verbunden gewesen. Ähnliche Problematiken (z. B. Unterlegungen von über 100 Prozent, mangelnde Fundierung der Abflusshöhe) hätten sich auch bei der Variante ergeben, die sich am 4. Kapitel der LiqV orientiert hätte und deren Abflüsse um einen pauschalen Faktor erhöht worden wären.
Des Weiteren wurde geprüft14, die Anforderungen zur Vorbereitung von Vermögenswerten derart auszugestalten, dass solche Sicherheiten zusätzlich zum Bezug von Liquidität bei Zentralbanken auch beim Einsatz der Einlagensicherung hätten verwendet werden können, falls die Mittel der Einlagensicherung für die Auszahlung der gesicherten Einlagen einer Bank nicht ausreichen. Die Idee war, dass die SNB gegen vorbereitete Sicherheiten Liquidität zur Auszahlung der gesicherten Einlagen hätte bereitstellen können. Da die Ausgangslage in diesem Fall (nach dem Konkurs der Bank) jedoch eine andere ist, können die Anforderungen an die Vorbereitungen von Vermögenswerten nicht beide Fälle abdecken.
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Verabschiedung der Botschaft zur Stabilität des Finanzplatzes Schweiz ist in der Botschaft vom 29. Januar 202415 zur Legislaturplanung 2023–2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202416 über die Legislaturplanung 2023–2027 (Art. 8 Ziff. 47) angekündigt. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die unmittelbare Finanzplanung des Bundes. Mit der Vorlage wird ein im Bereich der Liquidität vom Bundesrat am 6. Juni 2025 verabschiedeter Eckwert in Bezug auf die Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität17 und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion»18 zur Vernehmlassung unterbreitet.
14 Diese Prüfung hat vor dem Hintergrund der Umsetzung der Motion 23.3604 von Ständerat Peter Hegglin «Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben» sowie von möglichen operationellen Verbesserungen im Bereich des Einlegerschutzes stattgefunden. Vgl. Bundesrat, Eckwerte des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes, 6. Juni 2025, S. 18, abrufbar unter: https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/cYxquSiwptQM/tbtf-eckwerte-de.pdf.
15 BBI 2024 525 S. 72, 110 und 118.
16 BBI 2024 1440.
17 Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität einschliesslich Evaluation gemäss Artikel 52 des Ban-
18 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, abrufbar unter: BBl 2025