Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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Programm, welches Instituten zur Verfügung steht, die keinen Zugang (mehr) zum Primary Credit-Programm haben. Unter dem Secondary Credit-Programm wird Liquidität typischerweise auf sehr kurzfristiger Basis (overnight) und zu höheren Zinsen bereitgestellt.

Grafik 1: Funktionen von Zentralbankfazilitäten

Quelle: D. Arseneau, M. Carlson, K. Chen, M. Darst, D. Kirkeeng, E. Klee, M. Malloy, B. Malin, E.

O'Malley, F. Niepmann, M.-F. Styczynski, M. Vanouse, A. P. Vardoulakis, Central bank liquidity facilities around the world, FEDS Notes, Februar 2025.

Bei den dargelegten Fazilitäten handelt es sich typischerweise um ordentliche Fazilitäten, die von den Geschäftspartnern jederzeit auf eigene Initiative genutzt werden können. Trotz vergleichbaren Zielen existiert eine gewisse Heterogenität in der konkreten Ausgestaltung der Fazilitäten in den einzelnen Jurisdiktionen. Dies kann sich auf die Preisgestaltung und Dauer der Liquiditätszufuhr beziehen, aber auch auf die von den Zentralbanken akzeptierten Sicherheiten. Dies verdeutlicht auch ein detaillierter Vergleich über die akzeptierten Sicherheiten für ordentliche Fazilitäten in den relevanten Rechtsräumen USA, UK, EU und Kanada im TBTF-Bericht des Bundesrats 2024.21

Schliesslich bieten die meisten Zentralbanken neben den ordentlichen Fazilitäten auch ausserordentliche Fazilitäten an, über deren Einsatz im Einzelfall entschieden wird. Dabei handelt es sich meist um ELA für grundsätzlich solvente, aber temporär illiquide

21 Bundesrat, Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität einschliesslich Evaluation gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes, 10. April 2024, S. 133, abrufbar unter: BBl 2024 1023 - https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/1023/de.