Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung
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2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
2.1 Zentralbankfazilitäten
Eine der Hauptaufgaben einer Zentralbank besteht darin, einzelnen solventen Banken und dem Bankensystem insgesamt in Zeiten temporärer Liquiditätsengpässe beizustehen und so einen Beitrag zu einem funktionsfähigen Finanzsystem zu leisten.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben Zentralbanken weltweit unterschiedliche Fazilitäten aufgesetzt. Oft bieten Zentralbanken mehrere Fazilitäten an, wobei eine trennscharfe Abgrenzung nach der konkreten Funktion häufig nicht gegeben ist. So unterstützt eine Fazilität zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe die Zinssteuerung und den bargeldlosen Zahlungsverkehr und kann dadurch auch einen Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Neben den Fazilitäten nutzen Zentralbanken auch Offenmarktoperationen, um dem Finanzsystem Liquidität zuzuführen.
Zur Unterstützung der Funktionsweise bargeldloser Zahlungssysteme stellen Zentralbanken weltweit Fazilitäten für den Bezug von Innertagsliquidität zur Verfügung. Sie sollen den Geschäftspartnern eine schnelle, flexible und kostengünstige Möglichkeit geben, temporäre Ungleichgewichte bei den Zahlungsströmen innerhalb eines Tages auszugleichen. In der Schweiz stellt die SNB Innertagsliquidität auf besicherter Basis zinslos zur Verfügung.19
Um kurzfristige Ungleichgewichte am Interbankenmarkt zu vermeiden, führen Zentralbanken liquiditätszuführende Offenmarktoperationen durch, die oft von einer stehenden Lending Facility begleitet werden. Eng damit verbunden sind Fazilitäten zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe von Finanzinstituten sowohl im laufenden Betrieb als auch in temporären Stresssituationen. Teilweise existieren für diese beiden Funktionen separate Fazilitäten, teilweise sind sie integriert. Ersteres ist u. a. in Kanada, in Japan und im UK der Fall. Letzteres gibt es z. B. in Australien, in der Europäischen Union (EU) bei der EZB und in der Schweiz (vgl. Grafik 1).
Die SNB deckt die beiden Funktionen mit der Engpassfinanzierungsfazilität (EFF) ab. Über diese können Geschäftspartner über Nacht (overnight) bis zu einer durch die SNB gewährten Limite Liquidität zu einem Sondersatz beziehen. Die Limite muss stets zu mindestens 110 Prozent mit SNB-repofähigen Effekten gedeckt sein.20 Das FED deckt mit dem Discount Window eine breite Palette von Funktionen ab, die bis zur ausserordentlichen Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance, ELA) reicht. Zu unterscheiden sind dabei das Primary Credit-Programm, welches solventen Instituten Liquidität auf einer no questions asked-Basis zur Verfügung stellt und das Secondary Credit-
19 Schweizerische Nationalbank, Merkblatt zur Innertagsfazilität, 27. September 2023, abrufbar unter: https://www.snb.ch/de/the-snb/organisation/legal-framework#geschaeftsbedingungen.
20 Schweizerische Nationalbank, Merkblatt zur Engpassfinanzierungsfazilität (Repo-Geschäft zum Sondersatz), 27. September 2023, abrufbar unter: https://www.snb.ch/de/the-snb/organisation/legal-framework#richtlinien. Ab Ende 2027 wird die Nationalbank die «Fazilität zur Unterstützung des Zahlungsverkehrs» (FZV) anbieten. Mit der FZV werden Finanzinstitute künftig jederzeit (24/7) selbstständig Liquidität auf besicherter Basis beziehen können. Weitere Dokumente und Informationen zur FZV sind abrufbar unter: www.snb.ch/fzv.