Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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2025 P 25.3710 Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger
mehr herausholen (S 25.09.2025, Zopfi)
Die im Postulat genannten Handlungsfelder wurden geprüft. Mit dieser Vorlage schlägt der Bundesrat die Finanzierung einer ersten Tranche zur forcierten korridororientierten Digitalisierung des Netzes vor. Auf finanzieller Seite wurden alle Vorschläge geprüft und bis auf die Verlängerung des MWST-Promilles verworfen. Eine gemeinsame Finanzierung von Infrastrukturmassnahmen durch Bund und Kantone ist bereits heute im Rahmen von Art. 58b EBG möglich. Der Bund
schliesst dazu mit den Kantonen eine Vereinbarung über die Finanzierung ab (Art. 35 der Verordnung vom 14. Oktober 2015 über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur). Die Verlängerung des MWST-Promilles wird mit der vorliegenden Vorlage umgesetzt. Die Überprüfung von Normen und Standards geht der Bundesrat an.
1.9.2 Nationalstrasse
2023 P 23.3497 Eine Korridorstudie für die A2 nach Italien (Kommission
für Verkehr und Fernmeldewesen Nationalrat):
Mit dem vom Bundesrat am 16. Dezember 2022 beschlossenen generellen Projekt für den Ausbau des Abschnittes Lugano-Süd und Mendrisio können die dringendsten Kapazitätsengpässe der N2 im Verkehr mit Italien behoben werden. Um die nachhaltige Entwicklung der gesamten Region auch langfristig zu gewährleisten, hat der Bundesrat bei der Verabschiedung des generellen Projektes beschlossen, dass die betroffenen Ämter die verschiedenen Lösungen überprüfen, die derzeit im Rahmen der Infrastrukturprojekte in dieser Region bearbeitet werden.
2023 M 23.3346 Autobahn A1 auf sechs Spuren ausbauen:
Die Überprüfung der bisher im STEP Nationalstrassen befindlichen Projekte hat gezeigt, dass ein durchgehender Ausbau auf sechs Spuren nicht umsetzbar ist. Der Bundesrat strebt an, das Nationalstrassennetz vermehrt mit betrieblichen Optimierungen wie zum Beispiel der Umnutzung von Pannenstreifen, dem Einsatz von Geschwindigkeitsharmonisierungs-Anlagen oder von Anlagen zur Dosierung der Einfahrtsrampen weiterzuentwickeln. Nur wo diese Massnahmen nicht genügen, sind punktuelle Kapazitätserweiterungen vorgesehen, um die Funktionalität der Nationalstrassen zu gewährleisten.
1.9.3 Programm Agglomerationsverkehr
Im Bereich des Programms Agglomerationsverkehr sind keine Vorstösse abzuschreiben.