Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 1 Freigegebene Mittel und Endkostenprognose der drei Bahninfrastrukturprogramme in Millionen
Franken
Verpflichtungskredit Freigegebene Endkosten- Delta4 Mittel prognose4
NEAT 19 100 17 800 -1300 Vier-Meter-Korridor 990 940 -50 Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur1 4810 4664 -146 Ausbauschritt 20252 6765 6923 +158 Ausbauschritt 20353 16 070 19 786 +3716
1Preisstand 04/2005 ohne Teuerung und MWST
2Preisstand 10/2008 ohne Teuerung und MWST
3Preisstand 10/2014 ohne Teuerung und MWST
4Stand 30.06.2025; zum Preisstand des jeweiligen Kredits
Das Programm «Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur» kann aus heutiger Sicht innerhalb der freigegebenen Mittel abgeschlossen werden. Beim «Ausbauschritt 2025» und beim «Ausbauschritt 2035» übersteigen die Endkostenprognosen die verfügbaren Mittel. Der Bundesrat schlägt deshalb Anpassungen in den Programmen vor und beantragt zusätzliche Kreditmittel (vgl. 2.1.8).
Den aktuellen Stand der Infrastrukturmassnahmen weist das BAV ausführlich in jährlichen Standberichten zu den Eisenbahn-Ausbauprogrammen aus, verfügbar ist derzeit der Standbericht 202514. Da dieser auf einer laufend aktualisierten Kostenprognose beruht, können die dortigen Angaben von jenen in den neu beantragten Beschlussvorlagen abweichen. Mit der Botschaft des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung sollen die beantragten Kredite auf Basis der dann verfügbaren Kostenprognosen aktualisiert werden. Das BAV begleitet die Ausbauprojekte und setzt sich dabei für die Einhaltung der Projektkosten ein.
Die Inbetriebnahme der Ausbauten erfolgt gestaffelt. Die Umsetzungsplanung wird jährlich anhand des Projektfortschritts, der netzweiten Fahrplanstabilität und der aktuellen Prognosen für den Bahninfrastrukturfonds aktualisiert. Realisierungshorizonte werden aufgrund der Erfahrung vergangener Jahre nur grob festgelegt. Baustellenkumulation und betriebliche Rahmenbedingungen erhöhen die Terminrisiken, Bauphasen müssen gegebenenfalls gestreckt oder verschoben werden. Unter der Voraussetzung, dass die Projekte gemäss den Planungen der Infrastrukturbetreibenden planmässig realisiert werden können, würde ein Liquiditätsengpass im BIF voraussichtlich ab dem Jahr 2030 eine Lenkung der Ausgaben erfordern. Da sich der Fonds gemäss Art. 7 Abs. 1 BIFG nicht verschulden darf, müssten die Projekte, falls die Liquidität nicht ausreicht, zeitlich gestaffelt werden (vgl. dazu die Ausführungen in Kap. 5.1.1.2).
14 Die Standberichte sind abrufbar unter: www.bav.admin.ch > Verkehrsmittel > Eisenbahn > Ausbauprogramme (Stand: 15.01.2026).