Rapport sur les résultats

Consultation 2006/59: RPT - Réforme de la péréquation financière et de la compensation des charges: 1. Rapport final sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur · 77 pages

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RPT: résultats de la consultation relative à la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur

--> Antrag: Die Berechnungen dieser beiden Positionen sind noch durch eine externe Stelle zu überprüfen, damit der Betrag definitiv festgelegt werden kann.

Bei der verbleibenden Nettobelastung der IV handelt es sich nicht um ein Problem der NFA, weil bereits heute solche nachschüssigen Verpflichtungen der IV bestehen, die bei einer periodengerechten Rechnungslegung ausgewiesen werden müssten. Mit der Einführung der NFA werden diese Verpflichtungen offen gelegt. Für die Sanierung der IV müssen deshalb Lösungen ausserhalb der NFA-Vorlage gesucht werden. Dabei kann darauf hingewiesen werden, dass dank der mit der NFA erfolgenden Aufgabenentflechtung die IV zu 5/8 statt wie bisher nur zu 4/8 vom Erfolg der bereits eingeleiteten und allenfalls noch zu beschliessenden Massnahmen zur Reduktion der Ausgaben der Versicherung profitieren wird.

Die FDK sieht diesbezüglich keinen weiteren Handlungsspielraum: Mit der Bereitschaft, ihren Anteil von einem Achtel sowohl an den nachschüssigen Verpflichtungen als auch an den Rentennachzahlungen und übrigen abzugrenzenden Positionen zu übernehmen,

erfüllen die Kantone ihre gesetzliche Mitfinanzierungspflicht bezüglich sämtlicher, zum Zeitpunkt der Einführung der NFA bestehenden Verpflichtungen der IV. Die Kantone lehnen deshalb sowohl die diskutierte Darlehenslösung als auch eine Berücksichtigung von Zinsen in der Globalbilanz ab.

--> Antrag: Auf der andern Seite erwartet die FDK, dass bei der direkten Bundessteuer dieselben Prinzipien wie bei den nachschüssigen IV-Beiträgen und den abzugrenzenden Verpflichtungen angewendet werden. Die Kantons- und Bundesanteile an der direkten Bundessteuer sind demnach periodengerecht abzugrenzen. Das heisst, es sind den Kantonen von allen ab 1. Januar eingehenden Steuern für die Steuerjahre 2006 und früher noch 30 statt 17 Prozent zu überlassen. Dies entspricht der vorgeschlagenen Lösung bei den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen bei den individuellen Leistungen der IV.

ZWK Keine Bemerkungen.

ZTV Keine Bemerkungen.

FER Pas de remarques.

TCS Pas de remarques.

Tableau 9 Propositions concernant les contributions que la Confédération devra verser a posteriori au titre de la réduction des primes d’assurance-maladie, de la vulgarisation agricole et des aides à la formation

Participant Proposition

KdK Hier handelt es sich um Restzahlungen des Bundes für Beiträge an Aufwendungen frühe-

rer Jahre, die von den Kantonen vorfinanziert wurden.

Bezüglich der altrechtlichen Verpflichtungen halten die Kantone fest, dass es ein falscher Ansatz ist, wenn der Bund wegen altrechtlicher Verpflichtungen zur Vermeidung einer vorübergehenden Mehrbelastung von bestehenden Leistungsvereinbarungen abweicht. Es wird auf ein Rundschreiben der Eidg. Vermessungsdirektion vom 24. Mai 2006 verwiesen, worin den Kantonen mitgeteilt wird, dass im Jahre 2007 wegen des Übergangs zur NFA keine neuen Vermessungsoperate eröffnet und keine Bundesbeiträge zugesichert werden können. Die für das Jahr 2007 geplanten Vermessungsarbeiten können wegen der zahlreichen Abhängigkeiten nicht einfach um ein Jahr verschoben werden.

Der Bund ist daher nicht berechtigt, für Arbeiten, die in einem bestehenden Leistungsauftrag vereinbart wurden, ein Moratorium auszusprechen.

ZH Der Kanton Zürich hält fest, dass es sich hier um Restzahlungen des Bundes für Beiträge

an Aufwendungen früherer Jahre handelt, die von den Kantonen vorfinanziert wurden.