Rapport sur les résultats

Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 72Fedlex · Rapport sur les résultats

ECH, CP, UniNE)

Forschungsgesetz setzt sich der Bund zur Unterstützung qualitativ hoch stehender Lehre und Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer insbesondere ein für:

a. Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen und Fachhochschulen;

b. Vereinheitlichung der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge sowie die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse;

c. Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

d. strategische Planung und Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen.

41. 6 CEPF Comme ci-dessus la CRUS (n° 40), avec les précisions suivantes:

1

c. Finanzierung der kantonalen Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

d. nationale strategische Planung und Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen.

1

42. 6 LA-KFH-CRUS «Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik setzt sich der Bund zur

Unterstützung qualitativ hochstehender Lehre und Forschung sowie des Wissens-

und Technologietransfers insbesondere ein für:»

43. 6 KFH Comme LA-KFH-CRUS (voir ci-dessus n° 42) avec les différences suivantes:

1

«Im Rahmen einer kohärenten, international verflochtenen schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik, setzt sich der Bund zur Unterstützung eines qualitativ hochstehenden

Angebots in Lehre, Forschung und Wissens- und Technologietransfers insbesondere ein

für:»

1

44. 6 FNS a. «Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hoch stehende Lehre und

Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Nachwuchsförderung und internationalen Vernetzung sowie der Beachtung der Chancengleichheit und Nachhaltigkeit» 1

45. 6 UNES e. «Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten

Grundsätzen»

g. (nouvelle) «Gewährleistung der Chancengleichheit der Hochschulangehörigen» 1

46. 6 HES Suisse d. «Vereinheitlichung der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge» e. «gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen und Fachhochschulen» 1

47. 8 EPFZ «Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen im

Hochschulbereich insbesondere folgende Ziele:

e. Finanzierung der kantonalen Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

f. in besonders kostenintensiven Bereichen die nationale strategische Planung und Aufgabenteilung.»

1

48. 8 ssp e. Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten

Grundsätzen

g. (nouvelle) «die Gleichstellung der Geschlechter und der Einbezug der Genderperspektive» 1

49. 8 HPGes a. «Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende und

innovative Lehre und Forschung;

b. Gestaltung einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik in Abstimmung mit der Gesamtpolitik und insbesondere der Forschungsförderungs- und Innovationspolitik des Bundes;

d. Kompatibilität der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge sowie die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse;»

1

50. 8 FemWiss b. (nouvelle) «Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter im Hochschulbereich» Al. 2