Rapport (allemand et français)

Consultation 2007/88: Ordonnance sur I'assurance-maladie (OAMal). Ordonnance sur le calcul des couts et le classement des prestations par les hopitaux et les etablissements medico-sociaux (OCP). Ordonnance sur les prestations dans I'assurance des soins (OPAS) · 178 pages

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hinaus geht und somit einen klaren Rückschritt bedeutet. Dabei weist K3, dass komplexe gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme mit exakter staatlicher Planung lediglich ineffizienter werden. Mit zunehmender Planung wird es entweder immer teurer, oder wenn die Mittel knapp sind, entstehen Wartelisten bzw. wird rationiert. Die Erfahrungen im In- und Ausland zeigen auch. dass mit straffer staatlicher Planung kein leistungsfähiges sowie qualitatives Gesundheitswesen sichergestellt werden kann.

Äusserst störend ist, dass den Spitälern unterstellt wird, mittels Mengenausweitung Überkapazitäten auszulasten. Die Grundannahme,

dass ohne Detailplanung eine Mengenausweitung beziehungsweise Überkapazitäten geschaffen werden, ist eine Behauptung, die nicht bewiesen werden kann. Der Kanton Zürich etwa besitzt im stationären Bereich praktisch keine Überkapazitäten mehr. Bei den letzten Tarifverhandlungen wurden auch kaum mehr entsprechende Abzüge gemacht.

K3 erwartet vom Staat, dass er Rahmenbedingungen für einen sinnvollen Wettbewerb schafft und die Steuerung damit über den Preis und die Qualität erfolgt. Daneben gibt es weitere Steuerungsmöglichkeiten über die Versicherungsmodelle, Beteiligungen und Selbstbehalte der Patienten oder besseren Einbezug der Hausärzte.

Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass mit den detaillierten Planungsvorgaben ein für die Kantone unnötiger bürokratischer Zusatzaufwand entstehen würde.

1. Pulsus stellt fest, dass der in früheren Vernehmlassungen immer PULSUS

wieder kritisierte politische Wille des Bundesrates, zulasten der Patienten, Leistungserbringer und Versicherer den freiheitlichen Handlungsspielraum immer enger einzugrenzen, erneut sichtbar wird.

2. Pulsus ist der Auffassung, dass mit der geplanten Änderung der

KVV letztlich die Vertragsfreiheit der Partner im Gesundheitswesen (Patient, Leistungserbringer und Versicherer) ausgehebelt werden soll.

3. Die Eingriffe des Bundesrates in die unmittelbare Kontrolle des

Patienten, in die Kontrolle des Versicherers wie auch der Leistungserbringer, verbunden mit einer konstitutiven Tarifhoheit des Bundes, führen das Gesundheitswesen einen grossen Schritt näher in eine vom Bundesrat verordnete Planwirtschaft im gesamten Gesundheitswesen.

4. Dies gilt auch für die Kantone, die ihre Souveränität im Gesund-

heitswesen de facto verlieren und ebenfalls den planwirtschaftlichen Bemühungen des Bundesrates unterstellt werden.

5. Die geplanten Änderungen sind deshalb abzulehnen.

6. Pulsus hatt seit je her darauf hingewiesen, dass die staatlichen

Eingriffe in das Gesundheitswesen beim Versuch, ein Problem zu lösen, zwei neue Probleme geschaffen haben. Dies ist auch mit den vorgesehenen Änderungen der KVV der Fall.

7. Die ganze Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen, Versi-

cherern, Leistungserbringern und Patient muss neu überdacht und auf neue freiheitliche Grundlagen gestellt werden. Pulsus ist der Auffassung, dass sich dies im Rahmen des geltenden KVG kaum mehr machen lässt.

8. Die enorme Kostenentwicklung im Bereich der obligatorischen

Krankenversicherung ist vor allem durch die mit der Einführung des KVG und den seitherigen Revisionen einhergehende Ausweitung der Pflichtleistungen der Versicherer bedingt. Dieser Sündenfall wird mit der vorgesehenen Änderung der KVV erneut began-