Appendice 2

Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 346 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 319Fedlex · Rapport sur les résultats

3.169 Sind Sie mit Art. 169 E-StBV einverstanden?

JA ( 60 )

wovon Bund: 1 Kantone: 20 Übrige Stellen: 39

SG, OW, GL, SO, BS, BE, TI, JU, BL, SH, LU, AG, GR, ZG, NE, GE, UR, AR, SZ, VD,

Stadt Bern,

vif LU,

Schweiz. Gewerbeverband,

SVSAA,

ASTAG, bfu, SFV, TCS, ACS, strasseschweiz, FMS, tpg, Public Health Schweiz, FREC, AGVS, SVLT, BUL, SIK, Mobilitant.org, IGBF,

KSPD, COCRBT, Stapo ZH, Kapo BE, Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo BS, Kapo GR, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo ZG, Kapo SH, Stapo Chur, Stapo SG, Stapo Winterthur,

JA mit Bemerkung ( 6 )

wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen: 4

TG M. 169 Abs. 1 E-StBV sollte aufgrund der Bussenpraxis der Polizei (Parkverbot innerhalb

von fünf Fahrzeuglängen zu markierten Parkfeldern) ergänzt werden mit der Wendung:

ausserhalb von 30 m ist das Parkieren untersagt.

NW Frage zu Abs. 3: Sind Blaue Zonen noch zeitgemäss? Könnte mit dem Weglassen der

Blauen Zone nicht auch eine Verwesentlichung der Verkehrsregeln erreicht werden?

Kapo Frage zu Abs. 3: Sind Blaue Zonen noch zeitgemäss? Könnte mit dem Weglassen der NW Blauen Zone nicht auch eine Verwesentlichung der Verkehrsregeln erreicht werden?

Kapo UR Hier sehen wir Probleme mit der Durchsetzung (wie erwähnt sei hier die schneebedeckte

Fahrbahn angeführt).

Tiefbau- Wie Kapo NW.

amt NW

Schweiz. Markierungen können wie in den Erläuterungen erwähnt durch Schnee verdeckt werden. Städte- Aus diesem Grund wird es als sinnvoll erachtet, Parkierungsflächen weiterhin zusätzlich zu verband signalisieren. So ergeben sich immerhin gewisse Hinweise für Fahrzeuglenkende auf Park-

flächen.

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 8 )

wovon Bund: Kantone: 1 Übrige Stellen: 7

ZH Grundsätzlich wird mit diesem Vorschlag der Schilderwald abgebaut (inkl. Parkverbote)

und es handelt sich um eine klare Regelung. Probleme gibt es aber im Vollzug für die Gemeinden.

Die Parkfelder regeln die Parkordnung; die Parkzonen (Signale) hingegen die Dauer der Parkierungsmöglichkeit. In vielen Zonen gibt es Strassen, auf denen parkiert werden kann und darf, obwohl keine Parkfelder markiert sind. Gemäss neuer Regelung besteht ausserhalb von markierten Parkfeldern für die übrige Zone ein Parkverbot. Dies ist nicht praxisgerecht. In Dörfern dürfte es u.a. auch Probleme mit dem Ortsbildschutz geben, wenn in Zonen überall Parkfelder markiert werden müssten.

Kapo ZH Wie ZH.

Grüne Die Regelung in Abs. 1 ist für Fahrräder zu restriktiv. Parkfelder für Fahrräder werden in-

nerhalb einer Zone oftmals nur an bestimmten Orten und in geringer Anzahl markiert. Dies würde dazu führen, dass das Abstellen von Velos ausserhalb davon verboten wäre. Schon das Markieren einiger weniger Veloabstellplätze käme einem weitgehenden Parkverbot gleich. Die Bestimmung sollte daher für Velos gelockert werden:

Art. 169, Abs. 1: Parkfelder werden entweder allein oder in Ergänzung zu Signalen verwendet. Wo Parkfelder markiert sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Sind in einer Zone mit Signalen, die das Parkieren gestatten, Parkfelder markiert, so gilt das Parkverbot ausserhalb der Parkfelder für das gesamte Zonengebiet. Für Fahrräder gelten die allgemeinen Parkierregeln gemäss Art. 64 E-StBV (neu).“

SP Wir unterstützen die Stellungnahme von Pro Velo.

Schweiz

Pro Velo Abs. 1: Diese Regelung beurteilen wir, was die Fahrräder anbelangt, als zu restriktiv.